Was tun bei unpassenden Stellenangeboten der Arbeitsagentur?

Arbeit suchende oder arbeitslose Menschen erhalten vielfach auch Stellenangebote von der zuständigen Arbeitsagentur, auf die Sie sich bewerben müssen, um keine leistungsrechtlichen Nachteile zu erleiden. Wie Sie sich verhalten sollen, wenn Ihnen fast ausschließlich unpassende Angebote zugesandt werden, lesen Sie im folgenden Artikel.

Viele Arbeitsuchende beklagen, dass viele der von der Arbeitsagentur zugesandten Stellenangebote nicht passend sind – Berufsanfänger erhalten vielfach Stellenangebote für Menschen, die über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen sollen, berufserfahrene Personen wiederum bekommen häufig Angebote für Berufsanfänger, manchmal passen auch die geforderten Fach- und/oder Branchenkenntnisse nicht.

Möglichkeiten des Umgangs mit unpassenden Stellenangeboten

Bei Angeboten von Zeitarbeitsfirmen besteht normalerweise die Möglichkeit, diese auch abzulehnen; vor allem, wenn es sich um ein Angebot eines Personaldienstleisters handelt, den Sie ggf. schon beim Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler abgelehnt haben.

Selbstverständlich können Sie, wenn Ihnen laufend unpassende Stellenangebote zugesandt werden, im Telefongespräch darauf hinweisen und erneut Ihre Wünsche und Daten mit dem Arbeitsberater abgleichen. Dies ist häufig schwierig, weil meist nicht nur Ihr persönlicher Berater Ihnen Angebote zusendet, sondern häufig auch andere Sachbearbeiter, die für die Stellensuche und den Versand der Angebote verantwortlich sind.

Die andere Möglichkeit ist, sich auf die unpassenden Stellen zu bewerben, wobei Sie sich dann natürlich nicht so viel Mühe mit Ihrer Bewerbung geben müssen und sollten wie bei Stellenausschreibungen, die Sie interessieren und für die Sie auch alle Voraussetzungen mitbringen. Damit sind Sie Ihrer Verpflichtung zur Bewerbung nachgekommen und eine Zu- oder Absage liegt dann nicht mehr in Ihren Händen, was ohnehin bei Bewerbungen meist nicht der Fall ist.

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