Was tun, wenn der Arbeitgeber das Bewerbungsgespräch scheitern lässt

Immer wieder beklagen Firmen, dass ihre Bewerber nicht über das Unternehmen informiert seien, sich nicht zu benehmen wissen oder unentschuldigt gar nicht erst zum Vorstellungstermin erscheinen. Umgekehrt gibt es jedoch auch recht häufig den Fall, dass Bewerber zwar gut vorbereitet sind und über gute Umgangsformen verfügen, aber regelrecht im Gespräch abgebügelt werden.

Wenn nicht gerade seitens des Unternehmens eine Kurzbewerbung verlangt wird, die lediglich aus Anschreiben und Lebenslauf besteht, liegen der Firma, die Sie zum Vorstellungsgespräch oder Telefoninterview einlädt, normalerweise Ihre Zeugnisse (Arbeitszeugnisse, berufsqualifizierender Abschluss, aktuelle Weiterbildungen) vor.

Es ist kein gutes Zeichen und zeugt von wenig Wertschätzung gegenüber dem Kandidaten, wenn der Personalverantwortliche Sie im Vorstellungsgespräch fragt, welchen beruflichen Hintergrund Sie eigentlich haben und ob Sie Erfahrungen im angestrebten Bereich vorweisen können. Dies alles ist normalerweise Ihren Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.

Auch Sie als Bewerber dürfen Ansprüche an das Unternehmen stellen

Arbeitgeber verlangen neben ausreichender Erfahrung im entsprechenden Bereich oft branchenübliches Outfit, gutes Benehmen und ausreichende Vorinformationen des Bewerbers über die Firma, stellt also zu Recht einige Ansprüche an ihre potentiellen neuen Arbeitnehmer.

Umgekehrt haben Sie als Bewerber jedoch genauso das Recht, Ansprüche an Ihren potentiellen neuen Arbeitgeber zu stellen, d. h. der Personaler sollte über Ihren beruflichen Werdegang und Ihre Qualifikationen informiert sein, anstatt sich dadurch zu blamieren, dass er offensichtlich überhaupt nicht weiß, welchen Beruf Sie erlernt/studiert haben und in welchen Bereichen Sie über besonders viel Kompetenz und Erfahrung verfügen.

Bewusstes Falschverstehen des Bewerbers

Manche Kandidaten beklagen auch, dass man sie an der einen oder anderen Stelle bewusst falsch verstehen wolle. Wenn jemand, der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Diplom-Pädagogik oder Sozialwissenschaften studiert hat, dies damit begründet, dass er gerne mit Menschen arbeitet, ist eine Rückfrage des Arbeitgebers im Sinne von „Wenn Sie so gerne mit Menschen arbeiten, dann hätten Sie ja auch im Call Center anfangen können!“ vollkommen fehl am Platz.

Unangebrachte Rückfragen in Vorstellungsgesprächen

Angenommen, Sie beherrschen neben Deutsch mindestens eine oder sogar mehrere Fremdsprachen gut bis fließend: Es ist vollkommen verständlich, dass der Bewerber sich veralbert vorkommt, wenn er trotz Vorliegens seiner kompletten Unterlagen gefragt wird, woher er denn diese oder jene Sprache könne. Diese Frage wäre vergleichbar mit der an einen Buchhalter, woher er denn die vier Grundrechenarten beherrscht.

Was tun, wenn das Vorstellungsgespräch von Seiten des Personalers unproduktiv verläuft?

Ihre Verärgerung über solche Fragen und Situationen in Anbetracht der Tatsache, dass Personaler eigentlich Profis sein sollten, ist sicherlich verständlich. Vor allem, wenn Sie eine sehr lange Anreise hatten, um einen Arbeitgeber von Ihrem Können und Ihren Fähigkeiten zu überzeugen.

Trotzdem gilt: Bleiben Sie ruhig und höflich und bringen Sie das Gespräch mit Anstand zu Ende, auch wenn Sie innerlich kochen und das Ganze für Zeitverschwendung halten. Ihrem Ärger können Sie im Anschluss an ein solches Vorstellungsgespräch bei Freunden, Familie oder in Ihrem Tagebuch Luft machen.

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