Vorstellungsgespräch: Gehaltsverhandlungen richtig führen

Häufig kommt gegen Ende des Vorstellungsgesprächs die Rede auf die Gehaltsvorstellungen. Wie Sie am besten eine Gehaltsverhandlung führen, ohne sich durch falsche Argumentationen oder überzogene/untertarifliche Gehaltsvorstellungen ins Abseits zu bugsieren, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

Häufig wird bereits in der Stellenausschreibung um die Angabe der eigenen Gehaltsvorstellungen gebeten. Alternativ zur konkreten Nennung eines Betrages, den Sie im Jahr verdienen möchten, können Sie auch sinngemäß schreiben „Meine Gehaltsvorstellungen möchte ich gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch erörtern, auf das ich mich sehr freue.“

Wird in der Anzeige nicht konkret nach den Gehaltswünschen gefragt, sollten Sie dazu im Anschreiben auch keinen Satz dazu aufnehmen. Ebenso falsch ist es jedoch, auf die Frage nach den Gehaltsvorstellungen in der Anzeige überhaupt nicht einzugehen. Der Personalverantwortliche würde davon ausgehen, dass Sie die Annonce nur sehr oberflächlich gelesen haben.

Gehaltsverhandlungen: Schneiden Sie das Thema nicht von sich aus an

In der Regel kommt Ihr Gesprächspartner von sich aus auf das Thema „Gehalt“ zu sprechen und erläutert Ihnen, was Sie verdienen würden. Lediglich, wenn hierzu gar keine Angaben gemacht werden, können Sie gegen Ende des Gesprächs höflich nachfragen.

Für den Fall, dass zu Ihren Verdienstmöglichkeiten von Seiten des Personalers keine Angaben gemacht werden: Schneiden Sie das Thema nicht zu früh an, denn sonst könnte dies eher so wirken, als wenn es Ihnen gar nicht um die Stelle und die damit verbundenen Verantwortungsbereiche an sich geht, sondern lediglich um das Gehalt und eventuelle Zusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Firmen-Pkw, Boni usw.

Gehaltsverhandlungen: Korrekte Informationen im Vorfeld sind wichtig

In Abhängigkeit Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung informieren Sie sich über die Verdienstmöglichkeiten in Ihrem Beruf und der von Ihnen angestrebten Branche, da Gehälter vielfach nicht nur von der Ausbildung des Bewerbers abhängen, sondern auch davon, in welcher Branche er künftig tätig werden möchte. Informationen zu Gehältern finden sich bei den örtlichen Arbeitsagenturen, aber auch auf Jobbörsen wie stepstone.de oder monster.de.

Nur durch eine gründliche Vorbereitung dieses Aspekts können Sie vermeiden, wegen zu hoher oder zu niedriger Gehaltsvorstellungen aussortiert zu werden. Gegebenenfalls haben Sie auch eine bessere Argumentationsgrundlage, wenn Ihr Gesprächspartner Ihnen ein monatliches Bruttogehalt anbieten sollte, das mehr als 200 Euro unter dem Durchschnitt der jeweiligen Branche, Ihrer Berufserfahrung und des jeweiligen Berufsbildes liegt.

Gehaltsverhandlungen: Nicht zu weit herunter handeln lassen

Angenommen, Sie haben ein geisteswissenschaftliches Studium erfolgreich absolviert, verfügen über zehn Jahre Berufserfahrung in unterschiedlichen Assistenzpositionen auf Geschäftsführungs- und Vorstandsebene und Ihr bisheriges Jahresbruttogehalt lag bei 36.000 Euro: Es ist sicherlich unproblematisch, wenn statt 36.000 Euro p. a. nur noch 35.000 Euro oder 34.000 Euro p. a. gezahlt werden sollen.

Versucht Ihr Gesprächspartner jedoch, Ihnen Jahresgehälter anzubieten, die weit unter 30.000 Euro liegen, lassen Sie sich nicht darauf ein – insbesondere dann nicht, wenn Sie erneut als Assistenz der Geschäftsführung und des Vorstandes tätig werden sollen.

Auch wenn es sicherlich verständlich ist, dass Sie nicht arbeitslos werden möchten, so ist es dennoch nicht sinnvoll, sich zu weit herunter handeln zu lassen, da dies den Rückschluss zulassen könnte, dass Sie selbst nicht von Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung überzeugt sind bzw. nicht unbedingt konfliktfähig. Ein seriöses Unternehmen zahlt Ihnen in aller Regel branchenübliche Gehälter, die nicht um mehrere tausend Euro nach unten abweichen.

Wenn Ihnen ein Gehalt angeboten wird, das weit unter Ihrer Qualifikation, Berufserfahrung und Ihrem bisherigen Gehalt liegt, argumentieren Sie bitte nicht mit Dingen wie „Ich muss doch noch mein Haus, mein Auto etc. abbezahlen“ oder allgemein mit „Ich muss meine Schulden bezahlen“. Solche Dinge interessieren den Personaler nicht. Viel wichtiger ist, dem Arbeitgeber ruhig aber bestimmt darzulegen, warum Sie aufgrund Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung einen bestimmten Marktwert haben.

Vorstellungsgespräch: Zu hohe Gehaltsvorstellungen sind genauso schlecht wie zu niedrige

Auch heutzutage, wo viele Festangestellte durch schlechter entlohnte Leiharbeiter ausgetauscht werden und auch bei Festangestellten nicht mehr unbedingt überdurchschnittliche Gehälter gezahlt werden, gibt es immer noch Branchen, in denen weit mehr als das branchen- und qualifikationsübliche Gehalt gezahlt wird.

Das Einstiegsgehalt einer Bürokauffrau nach der Ausbildung liegt beispielsweise bei etwa 1.560 Euro, dennoch gibt es Branchen wie z. B. Banken, bei denen das monatliche Einstiegsgehalt um mindestens 200 Euro höher liegt.

Es wäre grundfalsch, krampfhaft an weit überdurchschnittlichen Vergütungen festzuhalten, da sich der Bewerber hierdurch ebenso schnell ins Abseits bugsieren kann wie durch total untertriebene Gehaltsvorstellungen.

Pauschalargumente bei der Gehaltsfrage vermeiden

Auch Pauschalargumente wie „In meiner letzten Position habe ich im Monat 2.000 Euro verdient und ich habe mal gehört, dass man bei der nächsten Position 200 Euro mehr verlangen kann“ sind fehl am Platze, da das Gehalt nicht immer pauschal um einen bestimmten Betrag steigt, sondern auch von der in der Anzeige geforderten Qualifikation und Branche abhängt. Dass eine Teamsekretärin in der Regel weniger verdient als eine Vorstandsassistentin, dürfte einleuchten – deshalb würde das o. a. Argument auch nicht zählen, wenn sich eine bisherige Vorstandssekretärin nun als Teamsekretärin bei einem Unternehmen bewirbt. Gleichzeitig zeigt diese Information, dass der Bewerber sich nicht vorab über Gehälter aus seriösen Quellen informiert hat, sondern beim Thema lediglich mit Pauschalierungen, Halbwahrheiten und Gerüchten vom Hörensagen aufwarten kann.

Wenn das angebotene Gehalt stimmt…

ist dies natürlich ein sehr erfreulicher Aspekt. Allerdings soll von Seiten des Bewerbers Nachlässigkeit vermieden werden, wenn auch der Punkt „Gehaltsvorstellungen“ zur vollen Zufriedenheit für beide Seiten besprochen wurde. Wichtig ist auch in diesem idealen Fall, im weiteren Verlauf des Gesprächs weiterhin zu dokumentieren, dass es einem hauptsächlich um die Stelle und die damit verbundenen Aufgaben geht und nicht nur allein ums Geld.

Viele Bewerber haben sich durch derartige Nachlässigkeiten die Chance auf eine neue Stelle verbaut – egal, wie gut und positiv das Gespräch vorher gelaufen ist. Wenn der Arbeitgeber den Eindruck gewinnt, dass Sie nur ausschließlich aufs Geld schielen und das Stellenangebot zur reinen Nebensache im weiteren Verlauf der Unterhaltung verkommt, kann das das Aus bedeuten, weil er sich unter Umständen fragt, ob Sie wirklich mit ganzen Einsatz Ihre Aufgaben erfüllen oder ob Sie am Monatsende lediglich einen tariflichen oder sogar überdurchschnittlichen Betrag abgreifen möchten.

Bildnachweis: 健二 中村 / stock.adobe.com