Die häufigsten Fehler, die Bewerber im Vorstellungsgespräch machen

Es müssen nicht immer extreme Fehler sein, die einen Bewerber beim Vorstellungsgespräch ins Aus katapultieren. Es können auch scheinbare Kleinigkeiten und Nebensächlichkeiten sein, die dafür sorgen, dass ein Bewerber nicht im weiteren Auswahlprozess durch den Arbeitgeber berücksichtigt wird.

Extrembeispiele für Fehler im Vorstellungsgespräch

In manchen Karriereportalen werden bisweilen skurrile Ereignisse beschrieben, mit denen Bewerber sich ins Abseits katapultiert haben. Dazu zählen extreme Beispiele wie

  • Bewerber behielt während des Gesprächs die ganze Zeit den Motorradhelm auf.
  • Während der Gesprächspartner kurz das Zimmer verließ, rief der Bewerber über dessen Firmenanschluss im Ausland an, um seinen nächsten Urlaub zu buchen.
  • Die erste Frage nach der Begrüßung des Bewerbers durch seinen Gesprächspartner lautete: „Wo ist die Toilette?“
  • Auf die Frage des Personalchefs, ob der Bewerber gut hergefunden habe, brach der Bewerber in Tränen aus.

Diese Beispiele muten natürlich extrem an und erscheinen bisweilen unglaublich, weil an fehlender Höflichkeit und Dreistigkeit kaum noch zu überbieten, aber es gibt auch wesentlich harmlosere Kriterien, die für einen Kandidaten das Aus im Bewerbungsprozess bedeuten können und die zu den häufigsten Ursachen zählen, warum ein Bewerber im weiteren Auswahlprozess nicht berücksichtigt wird.

Fehlende Informationen über das Unternehmen als K. O.-Kriterium

Manche Kandidaten glauben, ihre Bewerbungsunterlagen allein seien schon gute Verkaufsargumente. Personalchefs reagieren jedoch sehr allergisch darauf, wenn der Bewerber sich offensichtlich nicht oder nur unzureichend über das Unternehmen (Tätigkeitsschwerpunkt, Umsätze, Niederlassungen, Unternehmensentwicklung) informiert hat. Nicht vorhandenes Hintergrundwissen ist für den Personaler ein Zeichen für mangelndes Interesse an der Tätigkeit.

Unangemessenes Benehmen des Bewerbers in jedweder Form

Es gibt natürlich eine Reihe von Beispielen für unangemessenes Benehmen im Vorstellungsgespräch. Beispielhaft seien folgende Fehler im Vorstellungsgespräch genannt:

  • Fehlende Höflichkeit gegenüber der Sekretärin oder den Empfangsmitarbeiterinnen bzw. im Restaurant gegenüber der Bedienung.
  • Mehr oder weniger offenes Anmachen der Gesprächspartnerin durch den Bewerber, wenn dieser der Auffassung ist, dass seine Interviewerin über ein sehr ansprechendes Äußeres verfügt. Analog gilt dies natürlich auch für Bewerberinnen, die einen männlichen Gesprächspartner haben.
  • Negative Informationen über frühere Arbeitgeber, Schuldzuweisungen für ungünstige Ereignisse in einem früheren Arbeitsverhältnis an den Arbeitgeber, während der Bewerber sich als Unschuldslamm bzw. Opfer darstellt
  • Ungepflegtes Äußeres (ungewaschene Haare, Lippenstift an den Zähnen, zu lange Fingernägel usw.) oder unangemessene Kleidung. Bei einem Bewerbungsgespräch als Sozialpädagogin in einer Haftanstalt würde ein Business-Outfit genauso unpassend anmuten wie verwaschene Jeans, Sweatshirt und Turnschuhe bei einem Vorstellungsgespräch in einer Bank.

Bildnachweis: Adam Gregor / stock.adobe.com