Diese 2 Fakten zum Eintrittsdatum in Stellenanzeigen sollten Sie beachten

Gerade arbeitslose Bewerber freuen sich, wenn in einer Anzeige steht, dass ein Mitarbeiter mit ihrer Qualifikation per sofort oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt gesucht wird in der Hoffnung, ihre Arbeitslosigkeit schnellstmöglich beenden zu können. Leider währt die Freude über den kurzfristigen Eintrittstermin jedoch noch nur kurz.

Gerade in Anzeigen der freien Wirtschaft liest man als Angabe zum möglichen Eintrittstermin oft die Formulierungen „ab sofort“ oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, sodass gerade arbeitslose Bewerber, die auf keine Kündigungsfristen im bisherigen Betrieb Rücksicht nehmen müssen, sich zum nächsten 1. oder zum nächsten 15. bewerben. Die Enttäuschung ist oft groß, wenn trotz des kurzfristigen Starttermins keine Antwort oder erst eine nach mehreren Wochen erfolgt.

Ein Widerspruch an sich: kurzfristiger Eintrittstermin vs. lange Antwortzeiten

Wenn ein Unternehmen laut Anzeige per sofort oder kurzfristig sucht, gehen Bewerber normalerweise davon aus, dass sie ebenso kurzfristig dort anfangen können. Aus diesem Grunde stößt es vielen Kandidaten sauer auf, wenn sie in der Eingangsbestätigung lesen müssen „Wir bitten Sie aufgrund der Vielzahl eingegangener Bewerbungen noch um ein wenig Geduld.“, wobei die Absage – sofern überhaupt noch eine versendet wird – oftmals erst nach mehreren Wochen oder sogar Monaten erfolgt.

Der Satz, dass noch um Geduld gebeten wird, steht im Widerspruch zum kurzfristigen Eintrittstermin, den die Firmen in Aussicht stellen. Es ist leider schon oft vorgekommen, dass Bewerber erst Wochen nach Versand der Bewerbung eine Eingangsbestätigung erhalten haben und dass die Absage erst nach drei bis vier Monaten erfolgte.

Es gibt noch Unternehmen, die kurzfristig suchen

Trotz etlicher negativer Erfahrungen mit dem Passus „Wir suchen ab sofort…“ gibt es selbstverständlich nach wie vor Unternehmen, die diesen Teil der Anzeige nicht als Lippenbekenntnis verstehen, sondern die tatsächlich kurzfristig Vorstellungsgespräche/Einstellungstests durchführen und die freie Position entsprechend schnell besetzen.

Leider weiß der Bewerber natürlich in vielen Fällen nicht, mit welcher Art von Unternehmen er es zu tun hat – also, ob es sich bei dem kurzfristigen Eintrittstermin tatsächlich nur um ein Lippenbekenntnis handelt oder ob die Firma tatsächlich dringend jemanden sucht und dann auch schnell einstellt.

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