Kündigung nach der Elternzeit, was nun?

Es gibt Unternehmen, die den Kinderwunsch von Mitarbeiterinnen nicht unterstützen, da es zu viele Komplikationen mit sich zieht. Doch selbst, wenn das Unternehmen Mütter unterstützen sollte, kann es sein, dass zum Beispiel aufgrund der Betriebsgröße einfach keine Möglichkeiten bestehen und er ablehnen muss. In beiden Fällen steht eine Kündigung ins Haus, meist aus betrieblichen Gründen.

Finden Sie Ihre Möglichkeiten so früh wie möglich heraus

Spätestens nach Ende der Mutterschutzfrist und vor Antritt der Elternzeit, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber Ihre beruflichen Pläne besprechen. Besteht in dem bisherigen Unternehmen keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung, egal in welcher Form, so läuft das auf eine berufliche Neuorientierung nach der Elternzeit hinaus. Lassen Sie den Kopf nicht hängen, es gibt viele Möglichkeiten, die Ihnen genug Flexibilität bieten, auch mit Ihrem Kind einer Beschäftigung nachzugehen.

1. Besprechen Sie mit Ihrem Chef, die Möglichkeit auf freiberuflicher Basis weiter für ihn zu arbeiten

Auch Ihr Chef verliert mit Ihnen ein unter Umständen langjähriges Fachwissen, dass er nicht unbedingt missen möchte. Warum ihm also nicht anbieten, auch weiterhin für ihn zu arbeiten, jedoch auf freiberuflicher Basis. Das erleichtert einiges für Ihren Chef und wer weiß, vielleicht ändert sich die Situation in ein paar Jahren ja wieder und Sie erhalten erneut eine Festanstellung. Sie erreichen dadurch mehr Flexibilität mit Hinblick auf die Erziehung Ihres Kindes.

2. Suchen Sie sich Heimarbeit

Es gibt mittlerweile viele Möglichkeiten sich zum Beispiel online dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Stöbern Sie in den vielen Online-Jobbörsen nach einer geeigneten Möglichkeit und bewerben Sie sich. Viele Unternehmen greifen auf diese Plattformen zurück, um zum Beispiel ihren Kundenservice auszulagern oder Projekte extern durchführen zu lassen.

3. Erwägen Sie eine Umschulung

Wenn die Möglichkeiten sehr gering sind, Ihren Beruf in Zukunft weiter ausführen zu können, dann besprechen Sie mit dem für Sie zuständigen Arbeitsamt die Möglichkeit einer Umschulung und lassen Sie sich beraten.

4. Holen Sie Schulabschlüsse nach oder studieren Sie

Wenn es Ihre Finanzen erlauben, dann können Sie auch diese Möglichkeit erwägen. Im Übrigen ist es möglich, dass Sie auch in dieser Richtung vom Arbeitsamt unterstützt werden, denn es handelt sich hier um eine Form der Weiterbildung, die Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

5. Werden Sie Tagesmutter

Warum nicht zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen? Erkundigen Sie sich nach den Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, eine Tagesmutter zu werden. Sie sind dann bei Ihrem Kind und es hat gleichzeitig noch Spielkameraden.