Gehaltsvorstellungen im Bewerbungsanschreiben formulieren

Viele Firmen bitten in ihren Stellenausschreibungen um die Nennung einer Gehaltsvorstellung im Bewerbungsanschreiben. Das führt häufig zu Verunsicherungen bei den Bewerbern. Welche Formulierungen für Gehaltsvorstellungen am günstigsten sind, lesen Sie hier.

Wenn in einer Stellenanzeige um die Angabe der Gehaltsvorstellung gebeten wird, sollten Sie hierzu in jedem Fall konkret Stellung nehmen, damit nicht fälschlicherweise der Eindruck entsteht, dass Sie die Ausschreibung nicht vollumfänglich und sorgfältig gelesen haben. Wie Sie Ihre Gehaltsvorstellung formulieren, erfahren Sie im Folgenden.

Wie hoch sollten die Gehaltsvorstellungen liegen?

Bevor Sie einen Betrag ins Anschreiben aufnehmen, sollten Sie in jedem Fall Ihr derzeitiges Gehalt, Ihre Wunschvorstellungen und Ihre eigene Qualifikation bzw. die in der Ausschreibung geforderten Fähigkeiten mit dem branchen- und positionsüblichen Gehalt vergleichen, um zu vermeiden, dass Sie von vornherein wegen wesentlich zu hoher oder zu niedriger Angaben aussortiert werden.

Gehälter in Jobportalen prüfen

Einige Jobportale wie etwa monster.de bieten Tabellen und Übersichten zu Gehältern in unterschiedlichen Branchen und Positionen an. Dies ist insbesondere hilfreich, wenn Sie sich um Ihre erste Stelle nach dem Studium oder der Ausbildung bewerben oder wenn Sie bislang in einem Zeitarbeitsverhältnis standen, bei dem die Vergütung in der Regel um einiges niedriger ist als bei festangestellten Arbeitnehmern.

Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gibt es immer noch vereinzelt Unternehmen, deren Löhne und Gehälter sehr weit über dem Branchendurchschnitt liegen. Um ein Beispiel zu geben: Während Anlernkräfte je nach Branche und Firma im Schnitt zwischen 16.000 und 25.000 Euro pro Jahr verdienen, gibt es vereinzelt immer noch Unternehmen, die selbst ungelernten oder angelernten Arbeitnehmern Gehälter von mehr als 35.000 Euro p. a. zahlen, also einen Satz, der selbst das Einstiegsgehalt vieler Hochschulabsolventen in gefragten Berufsbildern und Branchen übersteigt.

Gerade vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, sich vorab über die üblichen Gehälter zu informieren.

Formulierung der Gehaltsvorstellungen im Bewerbungsanschreiben

Wenn Ihr bisheriges Gehalt in Ihrer Position und Branche weder zu hoch noch zu niedrig ist, ist folgende Formulierung sinnvoll: „Meine Gehaltsvorstellungen orientieren sich an meinem aktuellen Jahresgehalt von 36.000 Euro p. a.“ Alternativ können Sie auch den Satz verwenden „Meine Gehaltsvorstellungen belaufen sich auf 36.000 Euro p. a.“.

Beziehen Sie bei der Nennung Ihres Gehaltswunsches ein, ob sich der Jahresbetrag auf zwölf oder 13 Monatsgehälter bezieht.

Ist die Stellenausschreibung nicht sehr aussagekräftig (z. B. „Wir erwarten mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Sekretärin mit guten MS Office-Kenntnissen.“) und werden somit keine weiteren Angaben zu geforderten Qualifikationen und Anforderungen an den Bewerber gemacht, ist es oft schwierig zu beurteilen, ob die eigenen Gehaltsvorstellungen bei der konkreten Position zu hoch oder zu niedrig bemessen sind.

In solchen Fällen bietet es sich an, keine konkrete Zahl zu nennen, sondern das Thema „Gehaltsvorstellungen“ in der Schlussformel unterzubringen, beispielsweise in der Form:

  • Auf ein persönliches Kennenlernen in Ihrem Hause, bei dem wir gerne gemeinsam meine Gehaltsvorstellungen besprechen/erörtern können, freue ich mich sehr.
  • Auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen freue ich mich. Bei der Gelegenheit können wir auch gemeinsam meine Gehaltsvorstellungen erörtern.
  • Meine Gehaltsvorstellungen möchte ich gerne bei einem persönlichen Kennenlernen besprechen, auf das ich mich sehr freue.

Mit diesen Formulierungen machen Sie deutlich, dass Sie die Bitte um die Angabe Ihres Gehaltswunsches zwar gelesen haben, Sie aber zunächst konkret erfahren möchten, was die ausgeschriebene Position beinhaltet (Verantwortungsbereich, mit/ohne Führungsverantwortung, Aufgaben, Eingruppierung innerhalb der Unternehmenshierarchie etc.), bevor Sie mit Ihrem potentiellen zukünftigen Arbeitgeber über Ihr Einkommen verhandeln.

Wann Sie keine Gehaltsvorstellungen nennen sollen

Gerade bei vielen Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst ist meist angegeben, nach welchem Tarif und welcher Besoldungsgruppe die jeweilige Position vergütet wird (z. B. Entgeltgruppe Va BAT-KF, Entgeltgruppe 6 TVöD). In diesem Fall erübrigt sich die Angabe eines Gehaltswunsches im Anschreiben.

Wenn Sie vorab wissen möchten, wie viel Sie bei dieser Eingruppierung verdienen würden, können Sie sich hierüber im Internet oder in den Berufsinformationszentren der Arbeitsagenturen informieren, um sicherzustellen, dass das angebotene Gehalt mehr als ausreichend ist, um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Gehaltsvorstellung in Stellenanzeige

In der freien Wirtschaft werden bei Stellenanzeigen vielfach keine oder nur sehr allgemeine Angaben zur Vergütung gemacht, z. B. durch Formulierungen wie „leistungsgerechte Bezahlung“ oder „angemessenes Gehalt“, d. h. der Arbeitgeber hat bereits einen Betrag im Kopf, den er dem neuen Stelleninhaber zahlen würde. Auch in diesen Fällen müssen Sie keine Angaben zu Ihren Einkommensvorstellungen machen, um zu vermeiden, dass Sie sich hierdurch auf den Absagestapel katapultieren, bevor es überhaupt zu einem persönlichen Gespräch kommt.

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