Welche Zeugnisse sind einer Bewerbung beizufügen?

Gerade bei älteren Zeugnissen und Zertifikaten herrscht bei vielen Bewerbern Unsicherheit, welche Dokumente überhaupt noch beigefügt werden müssen. Auf welche Zeugnisse Sie getrost verzichten können und welche in jedem Fall zu Ihrer Bewerbung gehören, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

Die Beifügung des letzten Schulzeugnisses bzw. des Zeugnisses über den Schulabschluss ist lediglich für Jugendliche, die sich um einen Ausbildungsplatz bewerben, erforderlich und sinnvoll bei Bewerbern bis 25 Jahre, da aufgrund des jungen Lebensalters noch nicht so eine umfangreiche Berufserfahrung vorhanden sein kann. Bei Bewerbern, die älter als 25 sind, kann auf das Schulabschlusszeugnis in jedem Fall verzichtet werden.

Vereinzelt gibt es natürlich immer Unternehmen, die sogar bei über 50-jährigen noch das letzte Schulzeugnis in Kopie sehen möchten – auch wenn in der Altersgruppe eher die Berufserfahrung im Vordergrund steht als ein Dokument aus der weit zurückliegenden Vergangenheit. Selbst, wenn ein Arbeitnehmer 50 plus sein Schulabschlusszeugnis noch nachreicht, ist dies kein Garant dafür, dass er die Stelle tatsächlich bekommt. Vielfach folgt trotzdem eine Absage.

Zeugnisse, die in jedem Fall einer Bewerbung beigefügt werden müssen

Dazu zählen:

  • das Zeugnis über den berufsqualifizierenden Abschluss, unabhängig vom Lebensalter des Bewerbers. Dabei ist es unerheblich, ob Sie eine Berufsausbildung und/oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Alle Arbeitszeugnisse, wobei das aktuellste oben auf liegen sollte.
  • Zeugnisse und Zertifikate über Fort- und Weiterbildungen, die nicht älter als fünf Jahre sind und die zudem etwas mit Ihrem aktuell ausgeübten Beruf zu tun haben. Zertifikate, die sich auf ältere Versionen von EDV-Programmen beziehen (z. B. MS Office 2000), müssen hingegen nicht mehr beigefügt werden, vor allem dann nicht, wenn aus Ihren Unterlagen hervor geht, dass Sie schon mit neueren Versionen gearbeitet haben.

Warum veraltete Zeugnisse und Zertifikate nicht mehr beigefügt werden müssen

Bei Ihren Bewerbungsunterlagen geht es darum, Ihre aktuellen Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen bzw. die Tatsache, dass Sie Ihr Fachwissen immer auf dem neuesten Stand gehalten haben. Bei einer Friseurin würde es sich aus diesem Grunde nicht gut machen, wenn sie ein Zertifikat aus den 80er Jahren beifügen würde, aus dem hervor geht, dass sehr gut Wasserwellen legen kann, bei einer Büroangestellten würde es einen komischen Eindruck machen, wenn Sie zwar lt. Zertifikat sehr gut mit einer (elektrischen) Schreibmaschine gut umgehen kann, dafür aber keine oder kaum EDV-Kenntnisse nachweisen kann.

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