Die Unterschrift unter den Bewerbungsunterlagen

Viele Bewerber stellen sich die Frage, mit welchem Stift sie in ihrer Bewerbung die Unterschift gestalten sollen und in welcher Form. Warum sich Tinte besser bei der Unterschrift macht als Kugelschreiber und wieso es am günstigsten ist, mit vollem Namen zu unterschreiben, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

Gerade im Berufsleben ist es vielfach gang und gäbe, Dokumente mit Kuli zu unterzeichnen und sich hiermit handschriftliche Notizen zu machen. Unterschriften, die mit Füller oder alternativ mit Fineliner (z. B. von Stabilo) geleistet werden, sehen jedoch vom Schriftbild her wesentlich edler und sauberer aus als ein schnell mit dem Kugelschreiber dahin gekritzelter Schriftzug.

Bewerbungsunterlagen: Die Wahl der Tintenfarbe

Wenn Sie mit Füller oder Fineliner Ihre Unterlagen unterschreiben, ist es am günstigsten, mit königsblauer oder schwarzer Tinte zu unterschreiben. Stark aus dem Rahmen fallende Farben wie Pink, Grün, Türkis oder Violett sind bei Unterschriften im Bewerbungsprozess nicht empfehlenswert. Alternativ ist auch Sepia oder Braun möglich – sofern es zur gewählten Mappenfarbe und zum Layout passt.

Wenn Sie für die Unterschrift Ihrer Unterlagen einen Füllfederhalter verwenden möchten, verwenden Sie nach Möglichkeit kein allzu billiges Modell, das unter Umständen schnell zum Klecksen neigt. Füller mit etwas dickerer Spitze wie etwa von Lamy oder Pelikan sind empfehlenswert. Auch die Unterzeichnung mit Calligraphie-Füllern mit sehr breiter Spitze wirken selbst bei einer eher krakeligen Unterschrift ordentlich und stilvoll.

Allerdings erfordert das Schreiben mit Füller für viele Erwachsene zunächst wieder eine Eingewöhnungszeit, da sie vielfach seit ihrer Schulzeit nicht mehr mit Füller geschrieben haben – zumal der Wunsch vieler Schulen, bei Klassenarbeiten und Hausaufgaben Füller zu benutzen, ab der 8. Klasse eher großzügig gehandhabt wird, sodass auch viele Jugendliche in der Schule nicht mehr unbedingt mit Füller schreiben, sondern lieber mit Kuli oder Fineliner.

Bei Online-Bewerbungen: Keine handschriftliche Unterschrift

Manche Bewerber scannen Ihre handschriftliche Signatur ein und setzen diese dann als jpg unter das Anschreiben und den Lebenslauf. Da es sich beim Versand von Online-Dokumenten nicht um Originale im eigentlichen Sinne handelt und zudem die Gefahr des Missbrauchs von eingescannten Signaturen durch sehr findige Zeitgenossen besteht, reicht bei Online-Bewerbungen eine maschinenschriftliche Signatur vollkommen aus.

Wird der Lebenslauf auch unterschrieben?

An dieser Frage scheiden sich die Geister. Die meisten Bewerber unterschreiben zusätzlich zu ihrem Anschreiben auch den Lebenslauf, manche Personalberater wiederum weisen jedoch darauf hin, dass der Lebenslauf nicht unterschrieben werden soll/muss. Dennoch bevorzugen die meisten Stellensuchenden die Unterschrift auch unter dem Lebenslauf, wie sich immer wieder bei eingehenden Bewerbungen zeigt. Es gibt auch keine formalen oder rationalen Gründe, den Lebenslauf nicht zu unterschreiben.

Kurzprofil bzw. Dritte Seite und beigefügte Zeugniskopien müssen natürlich ohnehin nicht unterschrieben werden.

Bewerbungsunterlagen: Wie soll generell unterschrieben werden?

Viele Menschen unterschreiben bei Anträgen oder anderer formeller Korrespondenz stets ausschließlich mit ihrem Nachnamen. Bei Bewerbungen bietet es sich jedoch an, mit Vor- und Zuname zu unterzeichnen. Auf die Leserlichkeit und Schönheit kommt es hierbei nicht so sehr an, eine krakelige oder gar unleserliche Unterschrift ist normalerweise kein Ausschlusskriterium im Bewerbungsprozess – insbesondere, wenn die übrigen Unterlagen ordentlich, fehlerfrei und übersichtlich sind.

Es gibt zwar eine Reihe von Betrieben, die einen Graphologen bei der Beurteilung von handschriftlichen Signaturen bzw. Schriftproben, die der Bewerber auf ausdrücklichen Wunsch in der Stellenanzeige zusätzlich zu den üblichen Unterlagen einreichen soll, zu Rate ziehen, wobei diese Methode der Persönlichkeitsanalyse jedoch höchst umstritten ist – und in der Praxis auch nicht besonders häufig angewendet wird.

Bildnachweis: Björn Wylezich / stock.adobe.com