Die Gestaltung des Lebenslaufs bei berufserfahrenen Kräften

Gerade bei berufserfahrenen Kräften, die in der Regel zwischen Mitte 30 und Mitte 50 sind und eventuell schon einige Stationen in ihrem Berufsleben durchlaufen haben, ist es trotzdem sinnvoll, den Lebenslauf auf maximal zwei bis drei Seiten zu beschränken. Warum diese Vorgehensweise am praktikabelsten ist, lesen Sie im folgenden Artikel.

Im Schnitt nimmt sich ein Personalverantwortlicher zwei bis drei Minuten Zeit, um eingegangene Bewerbungen zu prüfen. Wenn der Lebenslauf, der idealerweise alle wichtigen Informationen über die fachlichen Kompetenzen des Bewerbers enthält, die für die ausgeschriebene Stelle wichtig sind, länger als zwei bis drei Seiten ist, besteht die Gefahr, dass der Personaler den Lebenslauf gar nicht mehr vollständig liest, weil ihm vier oder fünf Seiten für dieses Dokument zu langatmig erscheinen.

Im Folgenden werden einige Alternativen für die Beschränkung des Lebenslaufs auf maximal drei Seiten aufgezeigt.

Wenn Sie sich innerhalb eines Unternehmens weiterentwickelt haben

Angenommen, Sie haben Ihre Ausbildung zwischen August 1994 und Juni 1996 in einem Unternehmen absolviert und wurden anschließend in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen: Fassen Sie die gesamte Dauer der Tätigkeit für das Unternehmen in einem Punkt zusammen und listen Sie lediglich kurz in Stichpunkten den Zeitrahmen auf, in dem Sie in welcher Position für die Firma tätig waren. Es ist nicht notwendig, jede einzelne Station als Extrapunkt im Lebenslauf zu erfassen, zumal dann der wichtige Aspekt untergehen könnte, dass Sie sich seit Ihrer Erstausbildung kontinuierlich in ein und derselben Firma weiterentwickelt haben, beispielsweise vom Azubi zum späteren Teamleiter.

Lediglich, wenn ein Unternehmenswechsel zu dokumentieren ist, sollten Sie dies auch entsprechend im Lebenslauf als zwei separate Punkte angeben, beispielsweise folgendermaßen:

  • 10/2000 – 12/2014 Tätigkeit als Teamleiter IT bei der XY KG, Esslingen
  • 07/1998 – 09/2000 Tätigkeit als stellvertretender Teamleiter IT bei der AB GmbH, Stuttgart

Die Auflistung der wichtigsten Tätigkeiten

Unabhängig davon, in wie vielen Unternehmen Sie bereits gearbeitet haben, sollten Sie in jedem Fall die wichtigsten Tätigkeiten im Lebenslauf nennen. Allerdings ist es nicht notwendig, allgemeine Aufgaben, die zum Berufsbild dazugehören, extra aufzuführen. Dies wäre bei einer Bürokraft der Telefondienst, bei einem Facharbeiter beispielsweise das Zusammenfegen von Spänen. Solche Tätigkeiten müssen nicht extra aufgeführt werden. Viel wichtiger sind Punkte wie z. B.:

  • Erstellung von fachspezifischen Übersetzungen von der deutschen in die englische und französische Sprache
  • Fertigung von Getrieben für Straßenbahnen und Züge mittels CNC-Technik
  • Implementierung eines neuen, Windows-basierten Datenbanksystems.

Wenn Sie über viele Jahre in ein und demselben Bereich tätig waren

Auch hier ist es nicht notwendig, jede Station einzeln zu dokumentieren. Wenn Sie beispielsweise als Sekretärin gearbeitet haben, können Sie dies folgendermaßen zusammenfassen:

  • seit 01/2000 Tätigkeit als Sekretärin bei verschiedenen Unternehmen

Anschließend können Sie nach Aufzählung der wichtigsten Tätigkeiten (Übersetzungen, Korrespondenzerstellung in verschiedenen Sprachen, Mitwirkung bei der Aktualisierung des Internet-Auftritts etc.) besser die einzelnen Unternehmen mit Zeitrahmen kurz auflisten.

Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung

Auch hier müssen Sie nicht jede einzelne Lücke in Ihrer Berufstätigkeit chronologisch dokumentieren. Am Ende des Lebenslaufs können Sie z. B. schreiben: Nicht dokumentierte Zeiten: Stellensuche oder 12/1996 – 12/1998 Familienphase. Dadurch wirkt der Lebenslauf gestrafft und nicht zu kleinteilig.

Was ist unter dem Punkt „Zusatzqualifikationen“ aufzuführen?

Dazu zählen:

  • Weiterbildungen aller Art, sofern zum angestrebten Beruf passend. Es wird niemanden interessieren, wenn Sie sich aus persönlichem Interesse im Bereich Kartenlegen oder Horoskoperstellung weitergebildet haben, wobei sich in dem Zusammenhang die Frage stellt, welches Bild Sie von sich vermitteln möchten.
  • Führerscheine mit Klassenangabe, ggf. eigenes Fahrzeug
  • EDV- und Sprachkenntnisse
  • nebenberufliche/ehrenamtliche Tätigkeiten.

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