Bewerbungsgespräch: Lücken im Lebenslauf

Haben Sie sich als potentieller Arbeitgeber oder Vorgesetzter während eines Bewerbungsgesprächs auch schon hin und wieder gefragt, ob der Bewerber, der Ihnen gegenübersitzt, auch die Wahrheit sagt – die reine Wahrheit? Und bis zu welchem Grad müssen Sie Lügen und kleine Beschönigungen akzeptieren?

Bewerbungsgespräch: Lücken im Lebenslauf kaschieren
Was würden Sie anstelle des Bewerbers tun, wenn in Ihrem Lebenslauf eine unangenehme Lücke von 6 Monaten klaffen würde, in denen Sie arbeitslos waren, sich eine Auszeit genommen haben oder längere Zeit krank gewesen sind? Farbe bekennen, oder geschickt übertünchen sind die beiden Alternativen. Geht es im Bewerbungsschreiben bzw. im Bewerbungsgespräch darum, sich gegen viele andere Kandidaten durchzusetzen, ist das geschickte Kaschieren der Lücke im Lebenslauf aus Sicht des Bewerbers die bessere Alternative. Denn mal ganz ehrlich, hätten Sie den Kandidaten überhaupt zum Bewerbungsgespräch eingeladen, wenn Ihnen die Lücke im Lebenslauf schon im Vorfeld aufgefallen wäre?

Aber, was ist in einem solchen Fall erlaubt, und wo liegen die Grenzen? Wenn die Lücken mit Lehrgänge, Umschulungen oder einem Fernstudium kaschiert werden können, ist das sicherlich in Ordnung. Allerdings müssten dann auch die entsprechenden Unterlagen beiliegen. Fällt diese Möglichkeit flach, kann der Bewerber ggf. auf eine selbstständige Tätigkeit, Aushilfsjobs, Kinderbetreuung oder die Pflege eines Angehörigen zurückgreifen. Kommen Ihnen die Lücken im Lebenslauf komisch vor, nutzen Sie die Gelegenheit im Bewerbungsgespräch nachzuhacken.

Bewerbungsgespräch: Qualifikationen müssen der Wahrheit entsprechen
Wenn es im Bewerbungsgespräch um Qualifikationen und Fachkompetenzen geht, darf der Bewerber nicht lügen. Stellen Sie nämlich innerhalb der Probezeit fest, dass ein Kandidat beim Bewerbungsgespräch im Hinblick auf seine Qualifikationen gelogen hat, können Sie ihm fristlos kündigen. Typische Beispiele sind die Fragen nach Fremdsprachenkenntnissen, Erfahrung in der Teamleitung und Mitarbeiterführung oder im selbstständigen Projektmanagement.

Tipp: Kommen Ihnen die Aussagen des Bewerbers schon im Bewerbungsgespräch unglaubwürdig oder geschönt vor – testen Sie ich!. Fordern Sie den Kandidaten beispielsweise auf, seine Projektarbeit detailliert zu beschreiben, oder setzen Sie das Gespräch in Englisch fort.

Bewerbungsgespräch: Diese Lügen sind erlaubt
Erlaubt sind alle Lügen im Bewerbungsgespräch, wenn der potenzielle Arbeitgeber die Privatsphäre des Bewerbers verletzt und intime Fragen stellt. Dazu gehören Fragen nach der Partnerschaft, einer bestehenden Schwangerschaft oder ob der Kandidat raucht. Diese Fragen muss der Bewerber nicht beantworten und die Frage nach der Schwangerschaft darf eine Kandidatin im Bewerbungsgespräch sogar wissentlich falsch beantworten, weil sie unzulässig ist.