Bewerbungsabsage rechtlich korrekt formulieren

Bei einer Bewerbungsabsage kann eine unvorsichtige Formulierung schnell zu einer Klage wegen Verstoßes gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) führen. So formulieren Sie rechtlich einwandfrei.

Bewerbungsabsage: besser individuell
Es ist grundsätzlich empfehlenswert, eine individuelle Bewerbungsabsage zu schreiben, aus der hervorgeht, warum der Bewerber nicht ausgewählt wurde. Ein lapidares "Hiermit senden wir Ihnen Ihre Unterlagen zurück" ist für den Bewerber frustrierend, und kann sich in der kleinen Welt mancher Fachbereiche zum Nachteil des Unternehmens auswirken. Bewerbungsabsage rechtlich korrekt begründen
Achten Sie bei der Formulierung einer Bewerbungsabsage darauf, dass Sie nicht versehentlich gegen das AGG verstoßen:

Rechtlich einwandfrei Gemäß AGG verboten
"Wir haben uns für einen Bewerber entschieden, dessen Qualifikationsprofil noch besser zu den von uns beschriebenen Anforderungen passt." "Wir haben uns für einen Bewerber entschieden, der gut in unser junges Team passt." Vorsicht: Das klingt, als wäre der Bewerber auf Grund seines Alters abgelehnt worden.
"Aus der Vielzahl der Bewerberinnen und Bewerber mussten wir uns letztendlich für einen Kandidaten entscheiden. Das fiel uns nicht leicht, da wir mit einigen sehr gut geeigneten Kandidaten – wie auch mit Ihnen – Gespräche geführt haben." "Wir haben uns für eine Bewerberin entschieden, da sie in unser ausschließlich weibliches Team passt." Vorsicht: Sie dürfen nicht auf Grund des Geschlechts benachteiligen.

Begründen Sie eine Bewerbungsabsage höchstens mit fehlenden Schlüsselqualifikationen, die in der Stellenanzeige ausdrücklich gefordert wurden, wie: fehlende Fremdsprachenkenntnisse, nicht vorhandene Hochschulqualifikation, mangelnde Praxiserfahrung, kein Fachwissen. Haben Sie ein e Qualifikation nicht in der Anzeige genannt, dürfen Sie sie nicht als Grund für eine Bewerbungsabsage nennen.