Worauf Sie mit gesundheitlicher Einschränkung bei Bewerbungen achten sollten

Manche Bewerber leiden an gesundheitlichen Einschränkungen, z. B. in Form einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung. Warum es in der Regel besser ist, solche Aspekte erst beim Vorstellungstermin anzusprechen und nicht bereits ärztliche Atteste der Bewerbung beizufügen, lesen Sie im folgenden Artikel.

Je nach Erkrankung ist es selbstverständlich in manchen Fällen nicht möglich, bestimmte Tätigkeiten auszuüben. Menschen mit Meniskusschaden oder Bandscheibenvorfall sollten beispielsweise nicht zu schwer heben, bei Erkrankungen, die das Gleichgewichtsorgan betreffen, wie z. B. bei der Menière-Krankheit, dürfen sie nicht auf Leitern oder Tritte steigen.

Es ist verständlich, dass auf solche Aspekte im Bewerbungsprozess hingewiesen werden muss, aber hierfür bieten sich nicht gerade die Bewerbungsunterlagen an. Denn bei schriftlichen Bewerbungen geht es zunächst darum, sich so gut zu verkaufen, dass man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Wenn Sie jedoch bereits Ihren Unterlagen, die ja den ersten positiven Eindruck vermitteln sollen, Atteste beifügen, kann sich dies eher nachteilig auswirken.

Bewerbungen auf passende Stellen sind gerade bei bestimmten Vorerkrankungen wichtig

Es macht natürlich keinen Sinn, sich auf Stellen zu bewerben, bei denen gerade die Tätigkeiten gefragt sind, die Sie aufgrund einer Erkrankung gar nicht ausüben könnten. Aus diesem Grunde macht es keinen Sinn, wenn sich jemand, der gar keine Arbeiten ohne sicheren Halt ausüben darf, als Monteur an Hochspannungsmasten bewirbt oder jemand, der keine schweren Lasten heben darf, als Lagerist, denn hierfür wird eine gewisse körperliche Belastbarkeit vorausgesetzt.

Wenn Ihnen ärztlich bescheinigt wurde, dass Sie aus etwaigen medizinischen Gründen keine Schichtarbeit ausüben dürfen, wie etwa im Pflegebereich oder im gewerblich-technischen Bereich häufig üblich, ist es wenig sinnvoll, sich auf Stellen zu bewerben, bei denen Schichtarbeit und die Bereitschaft dazu, vorausgesetzt werden.

Chronische Krankheiten wie Diabetes oder Rheuma

Bei manchen rheumatischen Erkrankungen können ebenfalls bestimmte körperliche Einschränkungen bestehen, während ein Diabetes-Patient eher auf die regelmäßige Einnahme von Tabletten bzw. regelmäßige Insulin-Spritzen und Mahlzeiten angewiesen ist. Sie sollten Ihren Arbeitgeber in jedem Fall schon im Vorstellungsgespräch darüber unterrichten, wenn Sie an Rheuma oder Diabetes leiden, um auf mögliche Einschränkungen und Besonderheiten hinzuweisen.

Dennoch: Eine chronische Krankheit bedeutet nicht automatisch, dass Sie gar keinen Beruf mehr ausüben bzw. einer Arbeit nachgehen können.

Warum die Beifügung von ärztlichen Attesten nicht sinnvoll ist

Wie bereits angesprochen, sollte Ihr Arbeitgeber darüber informiert sein, wenn bei Ihnen bestimmte Erkrankungen vorliegen, die die Ausübung mancher Tätigkeiten unmöglich machen. Auch Ihre Kollegen sollten für Notfälle informiert sein, um im Bedarfsfall richtig handeln zu können.

Wenn Sie jedoch bereits ärztliche Atteste beifügen, ohne einmal mit dem Arbeitgeber gesprochen und wichtige Dinge geklärt zu haben, wirkt dies leider eher, als wenn Sie Ihre Krankheit dazu nutzen möchten, um ja nicht zu sehr auf der Arbeit in die Pflicht genommen zu werden. Mancher Personalchef könnte die Beifügung von ärztlichen Bescheinigungen über Tätigkeiten, die Sie nicht ausüben dürfen, sogar als Mitleidsmasche fehlinterpretieren.

Wenn Ihnen z. B. vom Arzt bescheinigt wurde, dass Sie keine Schichtarbeit ausüben dürfen, wirkt es ignorant, wenn Sie sich trotzdem um eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle bewerben, bei der Schichtarbeit gefordert ist. Solche Bewerbungen sind in der Regel nicht von Erfolg gekrönt.

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