Beachten Sie diese Besonderheiten bei Bewerbungen an kirchliche Einrichtungen

Gerade bei Ausschreibungen von kirchlichen Einrichtungen wünscht der Arbeitgeber mindestens die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche, manchmal sogar zu der Konfession, zu der die Einrichtung gehört. Welche Besonderheiten bei Bewerbungen an kirchliche Träger zu beachten sind, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

Wenn Sie sich bei einer kirchlichen Einrichtung bewerben
und in der Stellenausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine der Voraussetzungen die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche ist, sollte Ihre Konfession nicht nur aus Ihrem Lebenslauf hervorgehen, sondern auch im Anschreiben angemessen berücksichtigt werden.

Wie stelle ich meinen Bezug zur Kirche im Anschreiben angemessen dar?

Je nachdem, ob Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde ehrenamtlich engagieren oder eher passives Mitglied einer Glaubensgemeinschaft sind, sollten sich auch die Sätze in Ihrem Anschreiben daran orientieren. Es folgen einige Beispiele, mit denen Sie darstellen können, wie Sie Ihre Konfessionszugehörigkeit und ggf. Ihr Engagement im kirchlichen Bereich zum Ausdruck bringen können.

  • Mein Engagement in der Kirchengemeinde XY geht weit über die reine Zugehörigkeit zur katholischen/evangelischen Konfession hinaus, denn ich engagiere mich dort in meiner Freizeit als Jugendbetreuerin/Katechetenmutter etc.
  • Meine Kinder besuchen den Kindergarten der Gemeinde XY und werden von mir und meinem Mann/meiner Frau im christlichen Glauben erzogen.
  • Da ich schon in meiner Jugend ein sehr gläubiger Mensch war, habe ich das bischöfliche Gymnasium in XY besucht und dort mein Abitur abgelegt.

Was ist von einem vorübergehenden Eintritt in die Kirche zu halten?

Manche Bewerber, die eigentlich keiner Glaubensgemeinschaft angehören, überlegen, wenn Sie sich für eine Stelle bei einem kirchlichen Träger interessieren, zumindest vorübergehend in die Kirche einzutreten – sollte die Bewerbung nicht erfolgreich verlaufen, würden sie sofort wieder austreten.

Von diesem Vorgehen ist abzuraten, denn wenn Sie bisher keiner Kirche angehört haben und somit auch keine Urkunden wie Taufurkunde, Kommunion, Firmung, kirchliche Trauung etc. vorweisen können, was von kirchlichen Trägern häufig gefordert wird, stehen Ihre Chancen im Bewerbungsprozess ohnehin schlecht gegenüber den Bewerbern, die diese Dokumente nachweisen können. Gleichzeitig wirkt es wenig glaubhaft, wenn Sie nur und ausschließlich zu Bewerbungszwecken in die Kirche eintreten.

Berücksichtigen Sie den Wunsch des Arbeitgebers nach einer bestimmten Konfession!

Mittlerweile sind die meisten kirchlichen Träger insoweit offen, als dass die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche ausreichend ist. In manchen Fällen wird jedoch immer noch darauf bestanden, dass ausschließlich katholische bzw. evangelische Bewerber bei der Stellenbesetzung berücksichtigt werden. Im Klartext heißt dies, dass Sie sich als Katholik nicht bei einer evangelischen Einrichtung bewerben sollten, wenn diese in ihrer Stellenausschreibung explizit darauf hinweist, dass nur Bewerber berücksichtigt werden, die der evangelischen Kirche angehören.