Auf welche Stellenangebote Sie besser nicht eingehen sollten

Es ist verständlich, dass Sie als Arbeitssuchender möglichst schnell wieder eine neue Anstellung finden möchten. Dennoch gibt es eine Reihe von Angeboten, bei denen Sie sich gut überlegen sollten, ob Sie die damit verbundenen Risiken tatsächlich eingehen möchten. Welche dies sind, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

Viele teilweise eher dubiose Firmen appellieren unterschwellig an die vermeintliche Not Arbeit suchender Menschen und beginnen ihre Stellenangebote
mit den Worten: „Wer sagt, es gibt keine Arbeit?“

Lockangebote mit hohem Entgelt

Oft folgen dann nur dürftige Angaben zur Stelle und gewünschten Qualifikation des Bewerbers, häufig nur unter Angabe eines unterdurchschnittlichen Grundgehalts. Um eventuelle Kandidaten doch noch zu ködern, wird dann gerne damit geworben, dass man über Prämien ein angeblich höheres Bruttoentgelt erzielen könnte.

Inwieweit dies jedoch der Realität entspricht, ist fraglich – wenn sich Arbeitnehmer beschweren, dass sie nie das avisierte Zielgehalt von etwa 2.400 EUR brutto im Monat erreichen, wird dieses Argument eher damit abgeschmettert, dass die Firma ja nichts dafür könne, wenn der Angestellte aus etwaigen Gründen das Zielgehalt nicht erreiche und deshalb beim niedrig bemessenen Grundgehalt bliebe. Bei solchen Stellenangeboten, oft auch bei Call Centern zu finden, handelt es sich lediglich um unseriöse Lockangebote, die mit der Not von Arbeitslosen spielen.

Vorsicht bei Stellenangeboten von Zeitarbeitsfirmen

Manche Personaldienstleister weisen bei Rekrutierungsgesprächen darauf hin, dass der Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhält – gerade bei Stellenangeboten, die sich lediglich auf einen kurzen Zeitraum von weniger als drei Monaten beziehen. Ob infolge des Kurzeinsatzes dem Leiharbeitnehmer jedoch ein neuer Einsatz angeboten werden könne, lassen die meisten Zeitarbeitsfirmen offen, weil man angeblich noch nicht wisse, wie es in zwei Wochen mit passenden Angeboten aussehe.

Um es deutlich zu sagen: Wenn Ihnen von einer Zeitarbeitsfirma lediglich eine Stelle für eine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung angeboten wird, verzichten Sie auf eine Vertragsunterschrift. Dem Verleiher ist es egal, ob Sie nach zwei Wochen wieder ohne Einsatz da stehen und kündigt Sie dann recht schnell, wenn sich für Sie kein neuer passender Einsatz bei einem Entleihbetrieb findet.

Bei Arbeitsverhältnissen von weniger als einem Jahr Dauer erwerben Sie keinen neuen Anspruch auf ALG I und dem Zeitarbeitsunternehmen ist es im Zweifelsfall gleichgültig, ob Sie nach kurzer Zeit erneut einen Antrag auf die Wiederbewilligung von Arbeitslosengeld stellen müssen, sofern Ihr Anspruch auf ALG I ohnehin nicht schon vollständig aufgebraucht sein sollte. Dies ist normalerweise nach 360 Kalendertagen der Fall, lediglich bei älteren Arbeitnehmern gelten längere Anspruchsfristen.

Variable Kosten oft nicht gedeckt

Hinzu kommt noch, dass die Bezahlung zzgl. weiterer Leistungen wie z. B. Fahrtkostenzuschuss und Verpflegungsmehraufwendungen je nach Personaldienstleister sehr unterschiedlich sein kann. Es nützt Ihnen nichts, wenn Sie selbst bei einem längerfristigen Einsatz in einem Entleihunternehmen netto noch nicht einmal Ihr früheres ALG I erhalten bzw. dies nur ganz geringfügig überschreiten.

Auch wenn Sie durch die Einnahme eines befristeten und/oder schlecht bezahlten Einsatzes Ihren Arbeitswillen und Flexiblität dokumentieren möchten, so kann Ihnen dies von anderen potentiellen Arbeitgebern im ungünstigsten Fall jedoch als Jobhopping und Unzuverlässigkeit ausgelegt werden.

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