2 Ausnahmefälle, bei denen bei einer Bewerbung der Lebenslauf genügt

In anderen Ländern ist es bereits gang und gäbe, dass bei Bewerbungen (zunächst) lediglich der Lebenslauf mitgeschickt wird, während in Deutschland zusätzlich noch ein ausführliches Anschreiben inklusive Zeugnissen erwünscht ist. Wann es jedoch auch in Deutschland sinnvoll sein kann, lediglich den Lebenslauf mitzuschicken, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

In vielen Ländern der Welt, z. B. in Russland, Spanien und vielen mittel- und südamerikanischen Ländern reicht es völlig aus, für einen ersten Überblick zur Person den Lebenslauf mitzuschicken. In Deutschland hingegen ist es, von Kurzbewerbungen abgesehen, durchaus üblich, die vollständigen Unterlagen – also Anschreiben, Lebenslauf, ggf. Foto und die Zeugnisse – mitzuschicken.

Fälle in Deutschland, in denen es durchaus legitim ist, nur den Lebenslauf mitzuschicken

Auch in Deutschland gibt es jedoch einige Ausnahmen von der Regel, die kompletten Unterlagen mitzuschicken. Hierzu zählen:

  1. Kurzbewerbungen, bei denen neben einem kurzen Anschreiben lediglich der Lebenslauf mitgeschickt wird. Allerdings wird in den entsprechenden Stellenanzeigen explizit darauf hingewiesen, wenn zunächst lediglich die Übersendung eines kurzen Anschreibens zzgl. Lebenslauf erwünscht ist.
  2. Maßnahmen für (Langzeit-)Arbeitslose, die von der Agentur für Arbeit oder den zuständigen Jobcentern gefördert werden. Hier ist oft noch nicht einmal ein ausführliches Motivationsschreiben erforderlich.

Wenn der Arbeitgeber anhand des Lebenslaufs Interesse am Kandidaten hat, wird er ggf. weitere Unterlagen wie z. B. die Zeugnisse anfordern. Diese können auf Wunsch nachgesendet oder zum Vorstellungstermin als Kopie mitgebracht werden – im Original bitte nur zur Einsichtnahme durch den Arbeitgeber.

Vorteile der Übersendung des Lebenslaufs

Bei Durchsicht des Lebenslaufs werden einige wichtige Aspekte bereits für den Arbeitgeber erkennbar, z. B.:

  • Erfahrungen in der Branche bzw. im jeweiligen Berufsbild
  • Es wird erkennbar, ob trotz zeitweiser Arbeitssuche Kontinuität herrschte, oder ob die Anstellungsverhältnisse bunt gemischt sind. Dies trifft z. B. auf Lebensläufe zu, in denen jemand beispielsweise für drei Monate als Reinigungskraft gearbeitet hat, weitere sieben Monate als Kurierfahrer und noch einmal zwei Jahre als Altenpflegehelfer. Möglicherweise vermisst der Arbeitgeber hier eine gewisse Kontinuität.
  • Gab es mindestens ein längeres Arbeitsverhältnis von mehr als zwei Jahren Dauer oder ist aus dem Lebenslauf erkennbar, dass viele Beschäftigungen bereits während der Probezeit wieder gelöst wurden? – Dies muss natürlich nicht in allen Fällen am Bewerber und seinem Verhalten liegen, aber auf Nachfragen im Vorstellungsgespräch sollten Sie sich in diesen Fällen auf jeden Fall einstellen.

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