Wann Sie als Mieter Maklercourtage zahlen müssen

Maklercourtage empfinden viele als unnötigen und teuren Aufschlag auf den eh schon teuren Umzug. Dabei wird eine Maklercourtage nicht immer fällig oder kann je nach Absprache auch mit dem Vermieter geteilt werden. Mehr dazu, wann eine Maklercourtage bezahlt werden muss, lesen Sie in diesem Artikel.

Zählen Sie auch zu den Deutschen, die gerne ihre Wohnung wechseln? Rund 2,5 Millionen Menschen tun dies jährlich und bescheren auf diese Weise einer Berufsgruppe ein sicheres Einkommen: Den Immobilienmaklern. Die Maklergebühr wird als eine Art Vermittlungsgebühr beziehungsweise Provision bei Vertragsabschluss erhoben und wird von vielen als ärgerlich empfunden.

So könnte das Geld doch besser für eine neue Küche oder die neue Couch eingesetzt werden, als bloß für die Vermittlung der Wohnung. Schließlich gibt es auch die Möglichkeit, Wohnungen ohne Maklergebühr zu mieten. Bisher ist es in Deutschland so, dass der Mieter die Maklercourtage zahlen muss und nicht der Vermieter.

Wer einen Makler beauftragt, zahlt Maklercourtage

Wer sich aber selbst nicht die Mühe machen möchte nach einer Wohnung zu suchen, sondern einen Makler beauftragt, muss damit rechnen, dass er für dessen Provision nach Vertragsabschluss aufkommen darf. Zwar kann in diesem Fall über die Höhe der Maklercourtage noch verhandelt werden, meistens wird diese vom Makler aber festgesetzt.

Die Maklercourtage ist in der Höhe begrenzt und darf nicht mehr als zwei Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer betragen. Die Grundlage für diesen Wert ist die Nettokaltmiete. Die Nebenkosten sind für die Erhebung der Maklercourtage irrelevant, da sie von Mieter zu Mieter unterschiedlich sind und stark schwanken können. Liegt die Maklercourtage über der gesetzlich festgelegten Höhe, dann muss sie vom Mieter nicht gezahlt werden. 

In den meisten Fällen zahlen die neuen Mieter die Maklercourtage

Gesetzlich ist es nicht geregelt, ob der Mieter oder der Vermieter die Maklercourtage zahlt, in den meisten Fällen ist es aber der neue Mieter. Sobald der Mietvertrag unterschrieben wird, wird auch die Provision für den Makler fällig. Als Leistung reicht dafür schon, dass der Makler die Wohnung gezeigt oder eine Besichtigung ermöglicht hat oder einen Kontakt zum Vermieter hergestellt hat.

Prinzipiell besteht auch die Möglichkeit, die Maklercourtage zwischen dem Mieter und dem Vermieter aufzuteilen, da es auch im Interesse des Vermieters ist, dass die Wohnung nicht leer steht. Meist sitzen Vermieter aber am längeren Hebel und geben die Wohnung einfach der Person, die bereit ist die Courtage komplett zu zahlen.

Auch beim Immobilienkauf wird durch die Vermittlung durch einen Makler eine Courtage fällig. Diese liegt in der Regel zwischen 3 % und 6 % und kann ebenfalls zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Darauf müssen sich beide Parteien einigen.

Was Sie beim Anmieten einer Wohnung beachten sollten

Wichtig ist es, dass Sie eine Maklercourtage nie im Vorhinein bezahlen. Sie wird erst bei Unterschrift fällig und Vorschüsse zurückzuholen kann sehr nervenaufreibend sein. Falls ein Vertrag im Nachhinein platzt, nachdem der Vertrag schon unterschrieben war, wird die Maklercourtage trotzdem fällig, da alle nötigen Schritte für die Auszahlung der Provision bereits getan waren.

Achten Sie auch darauf, dass der Makler Ihnen den Name und die Anschrift des Vermieters mitteilt. Bringen Sie diese selber in Erfahrung und regeln Sie den Abschluss mit dem Vermieter direkt, dann müssen Sie keine Maklercourtage bezahlen.

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