Wann lohnt eine Strafanzeige wegen Mietbetrugs

Die Fälle von Mietbetrug und Mietnomaden nehmen immer mehr zu. Trotzdem sind Strafanzeigen wegen Mietbetrugs in den wenigsten Fällen erfolgreich. Ob sich eine Anzeige wegen Einmietbetrugs lohnt und was auf Sie zukommt, lesen Sie hier.

Strafanzeige wegen Mietbetrugs
Ein Fall wie er leider immer häufiger vorkommt: Der Mieter hat nur ein einziges Mal die Miete und eine Kautionsrate gezahlt. Nach acht Monaten ist er dann „bei Nacht und Nebel“ ausgezogen. Der verärgerte Vermieter konnte den säumigen Mieter zwar ausfindig machen und einen Mahnbescheid beantragen, möchte aber auch Strafanzeige wegen Mietbetrugs erstatten.

Ist mein säumiger Mieter ein Mietbetrüger?
Wenn ein Mieter seine Miete nicht zahlt, erstatten viele Vermieter eine Strafanzeige und sind dann verständlicherweise enttäuscht, wenn das Verfahren nach einiger Zeit eingestellt wird. Ganz klar: Moralisch sind solche Mieter sicherlich „Betrüger“ – im Sinne des Strafrechts (§ 263 StGB) sind sie es allerdings meistens nicht.

Strafbestand bei Mietnomaden oft nicht erfüllt
Denn für ein strafbares Verhalten ist es nötig, dass der Mieter schon bei Abschluss des Mietvertrags die Absicht hatte, keine Miete zu zahlen. Und das dem Mieter nachzuweisen, gelingt den Staatsanwälten nur in den wenigsten Fällen. Das Problem besteht darin, dass nicht allein durch die Tatsache, dass schon bei Abschluss des Mietvertrages das Geld für die Miete gefehlt hat, der Straftatbestand des Betruges gegeben ist. Ihr Mieter ist nämlich kein „Betrüger“, wenn er berechtigterweise erwartet hat, die Miete künftig zahlen zu können (so etwa OLG Koblenz, Urteil v. 03.03.05, Az. 1 Ss 43/05).

Hat der Mieter irgendwelche Zahlungen geleistet, wie bei Ihnen geschehen, fällt der Betrugsvorwurf ohnehin immer in sich zusammen. Dies ist so, weil der Vorwurf, von Anfang an keine Miete zahlen zu wollen, dann vom Tisch ist (dies ist manchem Mietnomaden durchaus bewusst, weshalb er, um sich nicht strafbar zu machen, zumindest die erste Kautionsrate zahlt).

Fazit: Wann ist eine Strafanzeige wegen Mietbetrug aussichtsreich
Eine Strafanzeige wegen „Einmietbetrugs“ (so die korrekte Bezeichnung) ist nur dann Erfolg versprechend, wenn der Mieter gar keine mietvertraglich geschuldeten Zahlungen erbracht hat (auch keine Kaution). Als zweite Voraussetzung muss erfüllt sein, dass er zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung wusste, dass er hierzu wirtschaftlich nicht in der Lage sein werde (letzteres muss die Polizei dann ermitteln).