Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?

Wenn Sie eine möblierte Wohnung vermieten möchten, können Sie einige Kosten von der Steuer absetzen und haben im Gegenzug die Verpflichtung, die Einnahmen aus der Vermietung zu versteuern. Welche steuerlichen Besonderheiten Sie beim Vermieten einer möblierten Wohnung beachten müssen, lesen Sie hier.

Wird die Einrichtung der Wohnung einem Mieter zur Nutzung überlassen, können Vermieter einen Teil der Kosten ihrer Anschaffung steuerlich absetzen. Dies setzt natürlich voraus, dass Sie die Mieteinnahmen ebenfalls versteuern und diese, wie es der Gesetzgeber vorschreibt, zu Ihrem Einkommen rechnen.

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Dieses Mobiliar lässt sich absetzen

Beinhaltet die möblierte Wohnung spezielle Maßmöbel wie Einbauküchen, fest installierte Öfen oder andere nicht bewegliche Einrichtungsgegenstände, können Sie hier die Herstellungskosten, sowie den Einbau in der Wohnung von der Steuer absetzen. Bei nachträglich ersetzten Einbauküchen oder im Nachhinein eingebauten Kaminen ist eine Einzelteilabschreibung gefordert.

Da sich die Anforderungen zur Abschreibung bei individuellen Einrichtungsgegenständen unterscheiden, sollten Sie die Anrechnung bei der Steuer mit einem Fachmann besprechen. Fakt ist, dass Sie nicht nur eine steuerliche Ersparnis beim Vermieten einer gesamten Wohnung, sondern auch bei der Untervermietung eines möblierten Zimmers oder einer Einliegerwohnung in Ihrem Haus erzielen können

Die möblierte Wohnung in der Vermietung – Wirtschaftsgüter als Werbungskosten

Eine möblierte Wohnung beinhaltet in der Regel nicht nur die Einrichtung im Bezug auf den Wohnbedarf, sondern auch elektrische Geräte, dekorative Dinge und eine Vielfalt an Gebrauchsgegenständen. Wenn Sie diese mitsamt der Wohnung vermieten, können Sie die Anschaffung bei der Steuer absetzen und tragen die Kosten für den Kauf in Ihrem Beiblatt zu den Werbungskosten ein. Hier muss jeder angeschaffte Gegenstand als separates Wirtschaftsgut aufgelistet und mit einem Kaufbelegt aufgezeigt werden.

Gehört das Haus nicht Ihnen und Sie zahlen selbst Miete, sind auch diese Aufwendungen in der Steuer anrechenbar. Wichtig ist, dass Sie entsprechend der gesetzlichen Grundlagen eine prozentuale Aufrechnung vornehmen und die Anschaffungen in Form von Herstellerkosten und Arbeitsleistungen nicht in einer Summe steuerlich geltend machen. Gerade bei größeren Anschaffungen, die den Wert der jährlichen Abschreibung übersteigen, ist die Aufteilung über mehrere Jahre notwendig.

Reparaturen von der Steuer absetzen?

Eine möblierte Wohnung vermieten, heißt für Sie, alle Aufgaben eines Vermieters zu übernehmen und im Zuge dessen, Dienstleistungen in Form von Reparaturen, Instandsetzungen oder Modernisierungen vornehmen zu lassen. Die Kosten für den Handwerker tragen Sie, können diese aber jährlich steuerlich absetzen und als Ausgaben für die möblierte Wohnung in der Vermietung betrachten.

Hier wird ebenfalls eine anteilige Rechnung vorgenommen, handelt es sich um eine großflächige Modernisierung oder Sanierung zur Erhöhung der Wohnqualität. Kleinere Rechnungen sind in einer Summe steuerlich absetzbar.