Tipps zum Immobilienkauf im Internet

Webportale bieten eine große Vielfalt an Angeboten im Bereich der Immobilien. Von der Mietwohnung bis zur Luxusvilla kann hier alles gefunden werden. Die Anonymität im Web verhilft aber Kriminellen beim Immobilienbetrug. Weniger kriminell, aber noch immer moralisch verwerflich, sind Angebote mit überzogenen Preisen. Nachfolgend werden Sachverhalte erläutert und erklärt, wie sich der Käufer vor Betrug schützen kann.

Sachverhalt 1 – Zu schön um wahr zu sein!

Eine Wohnung in Frankfurt, mit gehobener Ausstattung und zentraler Anbindung, für gerademal 650 Euro im Monat. Auf ein solch verlockendes Angebot können viele nicht verzichten. Aber Vorsicht! Gerade diese Angebote entpuppen sich nur zu häufig als Fälschung. Die in Online-Portalen geposteten Bilder entsprechen nicht der angebotenen Wohnung. Diese ist vielleicht sogar belegt und steht gar nicht zur Miete. Bei sehr günstigen Angeboten sind die angeblichen Verkäufer nur darauf aus, schnell Geld zu kassieren. Der Käufer bleibt auf seinen Kosten sitzen.

Beachte: Eine Wohnung sollte erst gemietet oder gekauft werden, wenn eine Besichtigung stattgefunden hat.

Sachverhalt 2 – Der Auslandsaufenthalt

Die erste Kontaktanfrage verläuft über E-Mail oder über Handy. Der potentielle Käufer wird freundlich darauf hingewiesen, dass sich der Verkäufer derzeit im Ausland befindet. Es sei ihm unmöglich jetzt die Rückreise anzutreten. Aber natürlich kann der Schlüssel per Post zugestellt werden, wenn der Käufer das Geld überweist. Das einzige, was hier nicht gelogen ist, ist der Auslandsaufenthalt. Solche Banden operieren meist tatsächlich aus dem Ausland. Der Käufer/Mieter erhält natürlich keinen Schlüssel. Die E-Mails werden über weitere Auslands-Server umgeleitet. Die Täter können hier keinesfalls identifiziert werden.

Beachte: Die Schlüsselübergabe sollte in einem persönlichem Gespräch, bestenfalls in der Wohnung selber stattfinden.

Sachverhalt 3 – Nix sprechen Deutsch?

Gerade wegen des Aufenthalts im Ausland sind viele Betrüger der deutschen Sprache kaum oder gar nicht mächtig. Verläuft die Verhandlung in englischer Korrespondenz oder ist das Deutsch des Verhandlungspartners sehr schlecht, liegt ein Betrugsversuch nahe. Auch bei diesen Angeboten ist die Miete immer sehr günstig angesetzt und die Wohnung wird in den höchsten Tönen gelobt und hat einiges an Ausstattung inklusive. Warum sollte bei einer fiktiven Wohnung auch weniger als das Beste angeboten werden?

Beachte: Besonders tückisch ist, dass die Verhandlungspartner oftmals sehr freundlich auftreten. Eine Beschreibung der eigenen Familie, des Haustieres oder der persönlichen Interessen soll Vertrauen aufbauen.

Sachverhalt 4 – Bezahlung via Treuhand-Firma

Oftmals werden mehrere dieser Sachverhalte kombiniert. Gerade weil diese immer einzeln oder gepaart auftreten können, ist es wichtig jeden Aspekt zu beleuchten. Die Treuhand-Firma kommt häufig bei der Schlüsselübergabe per Post ins Spiel. Die Überweisung ist an dieses "verlässliche Unternehmen zu tätigen. Der Schlüssel wird nicht zugestellt. Und eine Rückbuchung bei dieser Bezahlmethode ist vollkommen ausgeschlossen.

Beachte: Wer in Vorleistung geht, der sollte Gewissheit haben, dass er sein Geld jederzeit zurückbuchen kann. Zumindest über einen absehbaren Zeitraum. Innerhalb dieser Frist muss die Wohnung bezogen werden oder das Geld wird via Bank zurückgefordert.

Sachverhalt 5 – Überteuerte Angebote

Hier liegt weniger ein eindeutiger Betrug vor, als eher ein Verkauf über Wert. Diverse Wohnungen stehen sehr lange in den Immobilienportalen. Dies kann mehrere Gründe haben. Die Gebäude können baufällig sein, die Ausstattung entspricht nicht dem gewünschten Niveau oder die Wohnung liegt sehr abgelegen.

Ein weiterer Grund ist jedoch, dass Makler überhöhte Preise fordern. Dies schreckt die meisten Käufer ab. Aber wer die Wohnung für 20.000 über Wert anbietet, der kann auch mal ein halbes oder ganzes Jahr warten, ob sich nicht doch ein Interessent findet.

Beachte: Vor dem Kauf sollte selbstständig der Wert der Immobilie ermittelt werden. Das Vergleichsverfahren gilt als eines der drei klassischen Wertermittlungsverfahren und kann für diese Belange genutzt werden.

Immobilienportale sind machtlos

Das diese betrügerischen Angebote online gestellt werden, ist ein offenes Geheimnis. Tatsächlich wird davon ausgegangen, dass es sich um mehrere hundert gefälschte Inserate pro Woche handelt. Monatlich werden jedoch Millionen von Immobilien eingestellt. Daher ist eine genaue Überprüfung der Angaben nicht möglich.

Gesteigerte Vorsicht ist geboten, bei Angeboten in Städten, wo für gewöhnlich wenige Wohnungen frei stehen. Hier haben die Betrüger leichtes Spiel. Es gibt zahlreiche Interessenten und da die Immobilie gar nicht im Besitz des Vermieters oder Verkäufers ist, kann mit zahlreichen Personen gleichzeitig verhandelt werden. Dies erhöht die "Einnahmen" der Betrüger.

Wie können Käufer sich schützen

Wenn die Wohnung bekannt ist, können Erkundigungen eingeholt werden. Soll dort überhaupt eine Wohnung vermietet oder verkauft werden? Ist die Adresse überhaupt vorhanden? Auch der Name des Verkäufers sollte einmal durch die Suchmaschine geschickt werden. Gleiches gilt für die Adresse der Wohnung. Unter Umständen stellt sich ein gefälschtes Angebot sehr schnell als solches heraus.

Weiterhin muss der Käufer vorsichtig vorgehen. Eine Wohnung sollte vorher besichtigt werden. Von Angeboten, wo Vorkasse verlangt wird, ist grundsätzlich Abstand zu nehmen. Wenn die unterschiedlichen Bilder der Wohnung eindeutig nicht zueinander passen oder wenn das Verhältnis von Wohnraum nicht mit den Bildern in Einklang gebracht werden kann, ist ebenfalls eine genauere Überprüfung durchzuführen.

Früher wurden solche dubiosen Angebote in der Zeitung inseriert. Heute verspricht das Medium Internet jedoch einen größeren Erfolg für die Abzocker.