Sturmschaden am Haus: Wer übernimmt die Kosten?

Mit orkanartigen Böen bis 180 km/h hat Ende Februar 2010 Killer-Orkan "Xynthia" mit einer Windstärke von 12 über Deutschland gewütet. Viele Geschädigte vermelden einen Sturmschaden am Haus. Bahn-Oberleitungen wurden heruntergerissen, Bäume entwurzelt und Dächer abgedeckt. Das Resultat: Schäden in Millionenhöhe. Aber wer zahlt die Kosten für den Sturmschaden am Haus?

Versicherung zahlt Sturmschaden erst ab Windstärke 8
Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen zahlen einen Sturmschaden in der Regel erst ab der Windstärke 8 . Da Xynthia mit bis zu 180 km/h zum Teil die Windstärke 10 erreichte, ist diese Voraussetzung erfüllt, damit die Versicherung den Sturmschaden am Haus übernimmt.

 

Welche Sturmschäden für welche Versicherung?

Für Schäden am Haus – etwa durch umgestürzte Bäume – kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Sturmschäden am Hausrat übernimmt die Hausratversicherung.

Sturmschaden am Haus Gebäudeversicherung, wenn Sturm mitversichert ist
Einen Sturmschaden am Haus, zum Beispiel durch einen umgefallenen Baum, deckt die Wohngebäudeversicherung ab. Schäden durch verwehte Dachziegel, aber auch Äste oder Dachziegel vom Nachbarhaus, die d er Sturm auf das versicherte Objekt geschleudert hat, werden ersetzt. Wenn es im Nachhinein durch die Schadenstelle ins Haus regnet, ist der Folgeschaden auch versichert.

Schaden nach Sturm am Hausrat übernimmt die Hausratversicherung
Demolierte Möbel oder Einrichtungen, die durch den Sturm beschädigt wurden, deckt die Hausratversicherung ab. Wenn es durch eine Schadenstelle am Dach hereinregnet, der Sturm ein Fenster eingedrückt hat oder Teppiche nass und dreckig geworden sind,   tritt auch für diese Sturmschäden die Hausratversicherung ein.

Verletzung von Personen durch den Sturm zahlt Haftpflichtversicherung
Wenn ein vom Dach gewehter Ziegel eine Person verletzt, springt die Haftpflichtversicherung ein. Allerdings gibt es hier eine Sonderregel für Besitzer des Hauses: Die Versicherung zahlt nur, wenn keine Wohnungen in dem Haus an Dritte vermietet werden. Sofern es sich um ein Miethaus handelt, benötigt man für diese Fälle eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Direktes Handeln nach Sturmschaden am Haus
Sobald Ihnen bei Aufräumarbeiten ein Sturmschaden auffällt, sollten Sie diesen unverzüglich bei der Versicherung melden und sich die Meldung mit einer Schadennummer bestätigen lassen. Falls Sie nachträglich noch weitere Sturmschäden finden, melden Sie diese einfach nach. Außerdem raten Verbraucherschützer, bei Schäden direkt eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände zu erstellen.