So erhöhen Sie die Indexmiete in Ihren Mietverträgen

Wir leben in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und nicht wenige sehen ihre Ersparnisse durch Geldentwertung bedroht. Sind Sie Vermieter, können Sie sich schützen, indem Sie eine Indexmiete vereinbaren. Um den Grad der Inflation erhöht sich dann Ihre Miete. Besser geht es nicht! Wie Sie eine Indexmiete sicher vereinbaren und auf Ihrer Grundlage die Miete erhöhen, lesen Sie in diesem Beitrag.

Haben Sie in Ihrem Mietvertrag eine Indexmiete festgelegt, ist Ihnen sicher bekannt, dass seit 2001 nur noch der "Verbraucherpreisindex" vereinbart werden darf. Bezieht sich Ihr schon länger abgeschlossener Mietvertrag auf die abgeschafften Indexwerte, können Sie dennoch die Miete erhöhen. Sie müssen nur umrechnen.

Wurde eine Indexmiete vereinbart, ist jetzt ein günstiger Zeitpunkt für eine Mieterhöhung

Denn der Preisindex, an den bei Indexmietverträgen die Miethöhe gekoppelt ist, stieg in den letzten Monaten deutlich an. Wir zeigen Ihnen, wie die Mieterhöhung ganz einfach gelingt.

So geht’s: Sie brauchen Ihrem Mieter nur eine Mieterhöhungsmitteilung in Textform zu schicken, also als Brief, Telefax oder E-Mail. Darin geben Sie an:

  • Den Indexwert bei Mietvertragsabschluss oder bei Ihrer letzten Mieterhöhung,
  • den zuletzt veröffentlichten aktuellen Indexwert,
  • die Steigerung in Prozent,
  • die bisherige Miete in Euro,
  • den Erhöhungsbetrag in Euro,
  • die neue Miete in Euro.

Ist Ihre Mitteilung dem Mieter zugegangen, muss er die neue Miete bereits ab dem übernächsten Monat zahlen.

Beispiel: Ihre Mieterhöhung geht Ihrem Mieter am 12.02.2012 zu. Bereits im April 2012 muss er Ihnen dann die neue erhöhte Miete zahlen.

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Miete dürfen Sie maximal alle 12 Monate erhöhen

Wichtig: Eine Indexmiete dürfen Sie nur einmal pro Jahr erhöhen. Senden Sie Ihr Mieterhöhungsschreiben also frühestens im 11. Monat seit Mietvertragsbeginn oder seit Ihrer letzten Indexmieterhöhung ab. Bis sie wirksam wird, sind dann genau die erforderlichen 12 Monate verstrichen.

Übrigens: Betriebskostensteigerungen und Mieterhöhungen aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Modernisierungsarbeiten dürfen in diesem 12-Monats-Zeitraum zusätzlich stattgefunden haben.

Mein Tipp: Index jährlich anpassen

Am besten notieren Sie sich einen festen Termin, zu dem Sie jährlich die Entwicklung des Preisindexes prüfen und die Indexmieten anpassen.