Sonderumlage: Wie viel, wofür und wann?

An einer Immobilie fallen immer wieder Instandsetzungsmaßnahmen an. In der Regel werden diese aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt. Manche Maßnahmen sind allerdings so kostspielig, dass die Instandhaltungsrücklage hierfür nicht ausreicht. Dann müssen Sie eine Sonderumlage bilden. Ich zeige Ihnen, was Sie hierbei beachten müssen.

Mietpreisbremse und Co: Neuigkeiten für Mieter im Jahr 2015

Eines dürfte Sie hierbei ganz besonders freuen, denn mit einer entsprechend geplanten Mietpreisbremse sollen ansteigende Mietkosten weitestgehend gedrosselt werden, um gleichzeitig dem ungerechtfertigten Mietwucher wirksam und nachhaltig entgegen zu wirken. Selbst für den Fall, dass eine entsprechende Maklerprovision fällig werden sollte, dürfen Sie als Mieter kräftig durchatmen, denn diese muss nun künftig vom Besteller aufgebracht werden.

Neues Gesetz: Vermieten ab jetzt nie mehr ohne Wohnungsbesichtigung!

Um den Schutz von Verbrauchern noch weiter auszubauen, wurden vor kurzem deren Widerrufsrechte gestärkt und zusätzliche Informationspflichten für Unternehmer in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingebaut. Diese neuen Regelungen spielen auch für Vermieter und die in ihrem Namen tätigen Makler oder Verwalter bei Abschluss von Mietverträgen oder Änderungsvereinbarungen eine Rolle.

Wissen Sie, wofür Sie Ihren Verwalter bezahlen?

Ihr Verwalter erhält von Ihrer Gemeinschaft eine monatliche Vergütung. Nicht selten verlangen Verwalter aber über diese Grundvergütung hinaus noch eine zusätzliche Bezahlung. Dann kommt es häufig zum Streit darüber, inwieweit diese Bezahlung gerechtfertigt ist. Hier können Sie nur gewinnen, wenn Sie wissen, wofür Sie Ihren Verwalter eigentlich bezahlen.

Diese Kriterien sollten Sie beim Hausverkauf beachten

Die Gründe für einen Hausverkauf können vielfältig sein. Häufig geht mit dem Verkauf eines Hauses der Kauf eines anderen einher. Das neue Haus wird dabei zu einem großen Teil mit dem Erlös aus dem verkauften Haus finanziert. Dieser Ablauf verdeutlicht, wie wichtig ein perfekter Zeitplan ist. Erfahren Sie hier, wie Sie ihr Haus unter optimalen Bedingungen verkaufen können.

Vermietung – Tipps für ein erfolgreiches Mietverhältnis

Die Anschaffung und Vermietung von Immobilien gilt als sichere Kapitalanlage und zuverlässige Einkommensquelle. Als Vermieter gehen Sie aber auch Verpflichtungen gegenüber Ihren Mietern, Nachbarn und verschiedenen Institutionen ein. Um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich bereits im Vorfeld umfassend über Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter informieren.

Zahlungsverzug: Reagieren Sie am besten sofort bevor Verluste drohen

Nimmt der Vermieter trotz anfänglicher Abmahnungen später Zahlungsverzögerungen über Jahre hin, kann er deshalb später nicht ohne Weiteres kündigen. Denn die Duldung einer verspäteten Zahlung kann eine Vertragsänderung begründen. In diesem Fall ist hieran auch der Käufer der Mietwohnung als neuer Vermieter gebunden (LG Berlin, Urteil v. 08.01.14, Az. 65 S 213/13). (Stand: Oktober 2014)

Warum der Rückgriff auf Instandhaltungsrücklage nur bei konkreter Ermächtigung möglich ist

In jeder Eigentümergemeinschaft kann es zu Liquiditätsengpässen kommen. Schon der längerfristige Hausgeldausfall eines Eigentümers kann ein großes Loch in die Gemeinschaftskasse reißen. Wie gut, wenn Sie dann auf eine Instandhaltungsrücklage zurückgreifen können. Doch Vorsicht: Ein solcher Rückgriff ist an strenge Voraussetzungen geknüpft! (Stand: Oktober 2014)

Offene Forderungen – die Zahlungen Ihres Mieters richtig verrechnen

In der Vermietungspraxis kommt es immer wieder vor, dass ein Vermieter gleichzeitig mehrere offene Forderungen gegen seinen Mieter hat. Zahlt dann der Mieter einen Teilbetrag, stellt sich die Frage: Welche der offenen Forderungen sind durch die Zahlung beglichen, welche sind noch offen? Die richtige Verrechnung kann entscheidend sein für den Erfolg Ihrer fristlosen Kündigung oder Zahlungsklage.

Vorgetäuschter Eigenbedarf: Vorsicht – es kann teuer für Sie werden!

Mancher Vermieter, der mit anderen Kündigungsgründen gescheitert ist, greift gelegentlich zur Eigenbedarfskündigung, um einen unliebsamen Mieter loszuwerden. Dies kann verständlich sein, aber es ist riskant: Kommt der Mieter dahinter, dass der Selbstnutzungswunsch nur vorgetäuscht war, kann er Schadenersatz fordern. Da kommen schnell hohe Beträge zusammen.

WEG: Herausgabe des Kellers auch nach langer Zeit

Als Wohnungseigentümer gehen Sie davon aus, dass der Keller, den Sie nutzen, auch tatsächlich zu Ihrer Wohnung gehört. Doch in der Praxis werden Keller häufig willkürlich und nicht entsprechend der Teilungserklärung zugeordnet. Da kann es gut sein, dass zu Ihrer Wohnung tatsächlich ein größerer oder vielleicht günstiger gelegener Keller gehört.

Ihrer Berufsausübung in der eigenen Wohnung sind Grenzen gesetzt

Viele Selbstständige fangen vorübergehend oder dauerhaft in der eigenen Wohnung an zu arbeiten, ohne groß darüber nachzudenken. Doch sobald die Sekretärin dazukommt, ein Firmenschild angebracht wird oder der Kundenverkehr steigt, geht es los mit den Beschwerden der anderen Eigentümer. Spätestens dann stellt sich die Frage: Kann mir jemand etwas anhaben, wenn ich in meiner Eigentumswohnung arbeite?

Was passiert, wenn ein Eigentümer stirbt?

Wenn ein Wohnungseigentümer stirbt, fragen sich Eigentümergemeinschaft und Verwalter, wie es jetzt weitergeht. Insbesondere geht es ihnen um die Frage, wer nun die laufenden Zahlungen oder gar Rückstände des verstorbenen Eigentümers übernimmt. Erfahren Sie hier, wie es für Ihre Gemeinschaft weitergeht, wenn ein Eigentümer verstirbt.

Stark rauchende Mieter: Fristlose Kündigung bei Geruchsbelästigung

Das Landgericht Düsseldorf hat sich in einer wichtigen Entscheidung zum Thema Rauchen auf die Seite der Vermieter gestellt. Geruchsbelästigungen durch Zigarettenrauch im Hausflur müssen nach dem jetzigen Urteil nicht hingenommen werden. Vielmehr dürfen Sie als Vermieter oder Verwalter dem störenden Mieter kündigen – sogar fristlos (LG Düsseldorf, Urteil v. 26.06.14, Az. 21 S 240/13).

Untervermietung: Schützen Sie sich vor Schadenersatzforderungen

Oftmals bitten Mieter um Genehmigung zur Untervermietung. Prüfen Sie genau, bevor Sie antworten, ob Sie zustimmen müssen. Verweigern Sie Ihre Zustimmung nämlich unberechtigterweise, kann der Mieter von Ihnen verlangen, dass Sie ihm seine entgangenen Einnahmen erstatten. Und das kann teuer werden, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt (Urteil v. 11.06.14, Az. VIII ZR 349/13).

Stimmprinzip – Das ist Ihre Stimme wert

In der Eigentümerversammlung diskutieren Sie zusammen mit den anderen Eigentümern die anstehenden Beschlussgegenstände und stimmen darüber ab. Anschließend zählt der Verwalter die Stimmen aus und verkündet das Beschlussergebnis. In der Praxis kommt es häufig zu Streitigkeiten darüber, ob die Stimmen richtig gezählt wurden.

Den Sommer genießen – ohne Streit mit den Nachbarn

Trotz bester Wetterbedingungen kann zur Sommerzeit eine Schlechtwetterfront jenseits des Gartenzauns aufziehen. Häufig geraten Nachbarn in Streit, wenn sie ihre Lebensräume ins Freie verlagern. Auf Terrasse oder Balkon geht es immer wieder rund. Dabei lösen oft Kleinigkeiten große Streitigkeiten aus. Wir haben für Sie die goldenen Regeln für ein friedliches Miteinander zusammengestellt, damit Sie den Sommer stressfrei genießen können – zusammen mit Ihren Nachbarn.

WEG: Veräußerungsbeschränkung auch bei Schenkung

Um sich vor störenden oder zahlungsunfähigen Personen zu schützen, können Wohnungseigentümer vereinbaren, dass eine Veräußerung von Eigentum stets der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, z. B. des Verwalters. Die Veräußerungsbeschränkung ist aber nicht gesetzlich geregelt, sondern muss nach § 12 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) gesondert festgelegt werden.

Modernisierungsmaßnahmen muss Ihr Mieter dulden – ausnahmslos

Mit einer Modernisierung steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie und Sie können Mieter an den Kosten beteiligen, und zwar, indem Sie 11% der Modernisierungskosten pro Jahr auf Ihre Mieter umlegen können. Mit anderen Worten: Nach etwa 9 Jahren hat Ihr Mieter die Modernisierung durch die gestiegene Miete „bezahlt“. Die erhöhte Miete gilt danach weiter – was im nächsten Jahr aber geändert werden soll.