Barrierefreiheit im Wohnungseigentum

Treffen kann es jeden: eine Gehbehinderung durch einen Unfall, eine Krankheit oder einfach nur, weil man alt geworden ist. Dann kann der Zugang zur eigenen Wohnung plötzlich ein großes Problem darstellen. Im Wohnungseigentum sind dann auch die anderen Eigentümer involviert, denn: Der gehbehinderte Eigentümer verlangt, den barrierefreien Zugang zu seiner Wohnung zu ermöglichen.

Die Grillsaison ist eröffnet: So handeln Sie bei Mieter-Beschwerden

Kaum steigen die Temperaturen, qualmt es wieder allerorten. Schätzungsweise 90 Millionen Mal schmeißen die Deutschen in jeder Saison den Grill an. Was für die einen das Sommervergnügen schlechthin ist, ist für die anderen ein Dauerärgernis. Und so kommt es jedes Jahr aufs Neue zu Beschwerden wegen Lärm und Qualmbelästigung – kein Wunder also, dass es schon Hunderte von „Grill-Urteilen“ gibt.

Altersgerechte Wohnung: So wahren Sie Ihre Interessen gegenüber dem Mieter

Mieter, die aus Altersgründen in ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt sind, wünschen sich immer häufiger einen seniorengerechten Umbau der Wohnung, damit sie weiterhin ohne fremde Hilfe in den vertrauten Räumen leben können. Wir zeigen Ihnen, was in dieser Situation Ihre Rechte und Pflichten sind. So können Sie sicher auf entsprechende Anfragen Ihres Mieters reagieren.

Hilfe, wem gehört welcher Kellerraum?

Das kommt in Praxis häufig vor: Sie kaufen oder erben eine Wohnung, möchten sie beziehen und suchen Ihren Keller. Aber: Alle Keller sind belegt. Sie wissen, dass zu Ihrer Wohnung ein Kellerraum gehört, und benötigen diesen auch dringend. Jetzt stellen sich 2 Fragen: Wie finden Sie heraus, welcher Kellerraum zu Ihrer Wohnung gehört und wie kommen Sie an diesen heran.

5 wichtige Fragen zur Gemeinschaftsordnung

Jeder Eigentümer weiß, dass die Gemeinschaftsordnung besonders wichtig ist und wesentliche Dinge der Gemeinschaft regelt. Doch auf Nachfrage stellt man oft fest, dass viele Eigentümer nicht wirklich wissen, was es mit der Gemeinschaftsordnung auf sich hat. Daher möchte ich Ihnen hier die 5 wichtigsten Fragen zu Ihrer Gemeinschaftsordnung beantworten.

Wie Sie Ihre Immobilie richtig sanieren

Wie Sie Ihre Immobilie richtig sanieren

Das Eigenheim zählt für die meisten Menschen zu einem der erstrebenswertesten Ziele im Leben. Immerhin sichert eine Immobilie die eigene Zukunft, bietet der Familie ein solides Heim und kann auch im Alter für deutliche Entlastung sorgen. Nicht immer aber ist der Bau eines Hauses die richtige Wahl. Wie Sie Ihre Immobilie richtig sanieren können, erfahren Sie hier.

Vorsicht: Kein Vorteil durch Verwalterentlastung!

Die meisten Einladungen zur Eigentümerversammlung sehen diesen Punkt vor: die Entlastung des Verwalters. Und die meisten Eigentümer erteilen die Entlastung auch ohne Weiteres. Allerdings werden dabei meist nicht die Konsequenzen eines solchen Entlastungsbeschlusses bedacht. Jedoch ist die Entlastung nur für eine Person von Vorteil – nämlich für Ihren Verwalter.

BGH: Raucher müssen ab sofort auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen

Wird durch den Tabakrauch eines auf dem Balkon rauchenden Mieters ein weiterer Hausbewohner wesentlich beeinträchtigt, kann dieser nicht verlangen, dass das Rauchen vollständig unterbleibt. Vielmehr haben beide Bewohner gegenseitig Rücksicht zu nehmen, was im Allgemeinen auf eine zeitliche Regulierung des Rauchens hinausläuft (BGH, Urteil v. 16.01.15, Az. V ZR 110/14).

Gesetzesänderung zur Maklerprovision: Bestellerprinzip entscheidet über Zahlungspflicht

Bislang ist es in Deutschland üblich, dass bei einem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie der künftige Käufer oder Mieter die Provision des Maklers zahlen muss. Doch dieses Verfahren ist bereits seit geraumer Zeit heftig in Kritik geraten. Denn gerade Mieter sehen es immer weniger ein, für einen Makler zu zahlen, den sie nicht in Auftrag gegeben haben. Daher soll künftig hier das Bestellerprinzip gelten.

Anwaltskosten können in den Wirtschaftsplan

Ständig querulierende Eigentümer, die gegen alles und nichts Anfechtungsklage erheben, gibt es leider in vielen Eigentümergemeinschaften. Beauftragt der Verwalter einen Anwalt für die in einem solchen Anfechtungsprozess beklagten Eigentümer, darf er dessen Vorschüsse aus Gemeinschaftsmitteln bezahlen, wenn der Wirtschaftsplan hierfür Mittel vorsieht oder der Verwalter hierzu ermächtigt ist.

Kündigung bei einmaliger unpünktlicher Mietzahlung?

Grundsätzlich wird die vereinbarte Miete gemäß § 556b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu Beginn des Monats – spätestens jedoch bis zum dritten Werktag – fällig. Die Zahlung der Miete bzw. der Eingang des Geldes auf dem Konto des Vermieters erst am vierten Werktag ist damit als verspätet zu werten – und berechtigt diesen im schlimmsten Fall zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.

Lukratives Geschäft Vermietung!?

Banken, Finanzdienstleister und Immobilienvermittler werben mit den historisch niedrigen Zinsen um mehr oder weniger kaufkräftige Kunden. Nie schien es einfacher, Wohnungs- oder Hauseigentümer zu werden als heute. Da ist es naheliegend, dass selbst diejenigen, die sich noch nie Gedanken über die Anschaffung einer Immobilie gemacht haben, plötzlich auf den Geschmack kommen.

Baufinanzierung ab 50: Das müssen Sie beachten

Dass der Wunsch nach einem Eigenheim erst im fortgeschrittenen Alter realisiert wird, ist keine Seltenheit mehr. Viele Banken bieten mittlerweile sogar spezielle Konditionen an, die diese Träume ermöglichen. Kreditnehmer sollten allerdings das niedrigere Einkommen in der Rente berücksichtigen und ihre Baufinanzierung daran anpassen.