Eigentümerversammlungen – Hier sind Sie nicht Ihr eigener Herr
Durch den Kauf einer Eigentumswohnung haben Sie nicht nur 4 eigene Wände erworben, sondern auch Gemeinschaftseigentum, mit dem nicht nur nach Ihrer, sondern auch nach den Vorstellungen der anderen Mitglieder der Eigentümerversammlung verfahren werden muss, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden sollen.