Mit dem "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten" können die Bundesländer dort, wo sie "angespannte" Wohnungsmärkte sehen, die Preisbremse einführen. Damit darf die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags bei Bestandswohnungen nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung ist zunächst bis 2020 begrenzt.
Die Mietpreisbremse wirkt nicht!
Doch die Mietpreisbremse wirkt nicht so, wie es sich der Gesetzgeber vorstellt. Zum einen gibt es zahlreiche Ausnahmen, z. B. bei Neubauten, umfassenden Modernisierungen und bestehenden Mietverträgen. In den ersten beiden Fällen können Vermieter durchaus Preissteigerungen von mehr als 10 Prozent verlangen. Und bestehende Verträge müssen nicht zu Gunsten des Mieters geändert werden, auch wenn die Miete deutlich über dem ortsüblichen Mietzins liegt.
Zum anderen können sich Menschen, die ein gutes Einkommen haben, auch in Ballungsräumen weiter Wohnraum sichern. Denn das Kernproblem, die Wohnungsknappheit in Ballungsräumen, bleibt bestehen. Und das bedeutet für tendenziell finanzschwache Mieter, dass sie, wenn sie sich um eine Wohnung bewerben, das Nachsehen haben. Wenn ein Vermieter wählen kann, wird er den Mieter nehmen, der über die besten finanziellen Voraussetzungen verfügt.
Und dieses Vorgehen kann nicht mithilfe eines Gesetzes gedeckelt werden. Wer über Geld verfügt, kann zudem freiwillig mehr Miete bezahlen, und hat gute Chancen, sich den knappen Wohnraum zu sichern. Oder er kann eher höhere Abstandszahlungen für Möbel oder Küchen zahlen.
Und die aktuelle Entwicklung gibt den Kritikern Recht. Die Preise steigen ungebrochen weiter, auch weil sich einige Vermieter nicht an das Gesetz halten. Denn Mieter werden sich dort, wo die Konkurrenten Schlange stehen, kaum über den Preis streiten. Auch eine mögliche Anfechtung im Nachgang unterbleibt aus den gleichen Gründen. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die Mietspiegel sind in vielen Regionen umstritten oder lückenhaft, sodass es häufig keine echten Vergleichsmöglichkeiten gibt.
Fazit: Die Mietpreisbremse ist grundsätzlich nützlich. Allerdings zeigt die Praxis, dass sie kaum funktioniert. Gerade finanzschwache Mieter haben weiter das Nachsehen, da es zum einen recht viele Gesetzeslücken gibt. Zum anderen zeigt die Realität, dass sich Mieter gerade in Regionen, in denen die Preisbremse wirken soll, nicht trauen, ihre Rechte einzufordern, da sie dann die Möglichkeit vergeben, die gewünschte Wohnung zu erhalten. So profitieren weiter besser Betuchte von der Wohnungsknappheit in Ballungsräumen. Wirkliche Abhilfe ergibt sich nur, wenn sich das Angebot an Wohnungen deutlich erhöht.
Was halten Sie von der Mietpreisbremse? Vielleicht haben Sie gerade eine neue Wohnung gesucht und selber damit Erfahrungen gesammelt? Sagen Sie uns Ihre Meinung!