Mieterhöhung: Diese Angaben zur Vergleichswohnung sind wichtig

Als Vermieter können Sie eine Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen begründen, wenn es für Ihre Gemeinde keinen allgemeinen Mietspiegel gibt. Damit Ihre Mieterhöhung auch rechtssicher begründet ist, sollten exakte Angaben zu den Vergleichswohnungen gemacht werden.

Für eine Mieterhöhung müssen Sie diese Angaben zu Vergleichswohnungen machen
Für Ihre Mieterhöhung müssen Sie dem Mieter die Höhe der Miete von mindestens 3 Wohnungen nennen, die mit Ihrer Mietwohnung im Großen und Ganzen vergleichbar sind. Sie dürfen sich auch auf andere Mietwohnungen im selben Haus beziehen. Haben Sie allerdings Informationen über vergleichbare Wohnungen anderer Vermieter, ist es besser, diese zu nennen. Denn erfahrungsgemäß sind Mieter weniger zur Zustimmung einer Mieterhöhung bereit, wenn der Vermieter die Erhöhung nur auf vergleichbare eigene Mietwohnungen stützt.

So machen Sie es richtig: Geben Sie die genaue Adresse und die Lage der Vergleichswohnungen im Gebäude so exakt an, dass der Mieter die Wohnungen ohne weitere Nachfragen finden und sich selbst vor Ort ein Bild von der Vergleichbarkeit machen könnte. Ob die jeweiligen Bewohner der Vergleichswohnungen Ihrem Mieter tatsächlich eine Besichtigung ermöglichen, spielt dabei keine Rolle.

Wichtige Angaben zu Vergleichswohnungen bei Mieterhöhung
Außerdem müssen Sie angeben, welche Mieten in den Vergleichswohnungen gezahlt werden. Nennen Sie entweder die Quadratmeter-Mieten oder die Gesamtmieten, und dazu die jeweiligen Wohnungsgrößen in Quadratmetern. Es muss erkennbar sein, ob es sich um Netto- oder Bruttomieten handelt.

Wichtig: Die Wohnungen müssen nach ihrer Ausstattung, Beschaffenheit und Lage ungefähr mit Ihrer Mietwohnung vergleichbar sein: Wie alt sind die Wohnungen, wie sind Zuschnitt, Bauweise und der bauliche Zustand, über welche Sanitärausstattung und Beheizungsart verfügen sie, welche Einrichtungen stehen dem Mieter sonst noch zur Verfügung? Nicht vergleichbar sind beispielsweise Erdgeschosswohnungen und Dachgeschosswohnungen mit lauter Schrägen, oder Altbauwohnungen und Neubauwohnungen.

Es ist aber nicht notwendig, dass Sie im Mieterhöhungsschreiben die Vergleichswohnungen so detailliert beschreiben. Beschränken Sie sich auf die Angaben einiger charakteristischer Merkmale. Wählen Sie diejenigen aus, die mit Ihrer Wohnung die größte Ähnlichkeit aufweisen.