Worum geht es im Mietstreit eigentlich wirklich?

In kaum einem Rechtsverhältnis wird so viel gestritten, wie in Mietrechtsverhältnissen. Aber geht es eigentlich wirklich immer nur darum Recht im Mietstreit zu haben? Ich habe da meine Zweifel.

Anfangs ist man noch freundlich miteinander, da lädt man sich sogar gegenseitig zum Kaffee ein, schreibt sich Urlaubskarten, grüßt sich… und dann irgendwann kippen viele Mietverträge um, oft plötzlich und ohne Vorwarnung ist der Mietstreit in vollem Gange.

Mietstreitigkeiten im Mietverhältnis  – oft aus menschlichen Gründen
Nach meinem Eindruck geht es aber zumindest am Anfang der Auseinandersetzungen gar nicht so sehr um einen konkreten Konflikt. Etwa um den nach Meinung des Vermieters vom Mieter nicht ausreichend gesäuberten Hausflur oder um die nach Meinung des Mieters vom Vermieter nicht ausreichend verständliche Betriebskostenabrechnung. 

Nein, wie so oft im Leben liegt auch bei den Mietstreitigkeiten bei näherem Hinsehen der Konflikt zunächst im menschlichen Bereich: Missverständnisse, enttäuschte Erwartungen, vorenthaltener Respekt. Und oft entsteht daraus irgendwann bei einem der Vertragspartner das Gefühl, mehr zu geben als der andere – und genau das ist oft der Grundstein für jahrelang erbittert geführte Auseinandersetzungen.

Mietverhältnis als Geschäftsbeziehung: Raum gegen Geld
Wie viel einfacher wäre es, wenn man Mietverhältnisse nüchtern als das sehen würde, was sie sind: Eine Geschäftsbeziehung. Raum gegen Geld. Nicht mehr und nicht weniger. Als Geschäftsbeziehung könnten die Konflikte viel sachlicher angegangen werden.

Ein Vermieter ist doch kein Raffzahn, wenn er seine Miete auf Ortsniveau hebt und ein Mieter ist doch kein Asozialer, wenn er seine Vorhänge erst zur Mittagszeit zur Seite schiebt. Wenn man dagegen mit den Mandanten spricht ist es dagegen meist so.

Beispiel für Mietstreitigkeiten im Mietverhältnis:
Der Mieter ist empört über eine Mieterhöhung, immerhin hat er schon längere Zeit einen Mangel der Wohnung hingenommen, ohne sich zu beschweren und ohne die Miete zu mindern. Nun aber noch eine Mieterhöhung zahlen? – das geht zu weit! Allerdings wäre es des Mieters Pflicht, den Mangel zu melden, damit der Vermieter ihn beseitigen kann. Dass er dies nicht tat, empört wiederum den Vermieter. Jetzt erst recht die Mieterhöhung! Und weil beide so schön empört sind, kommen nun alle runtergeschluckten Ärgernisse aus den letzten Jahren aufs Tablett: Zu volle Mülltonnen, Blumenkübel vor der Wohnungseingangstür… und so weiter und sofort.  

Mietstreitigkeiten vermeiden – in Geschäftsbeziehungen sachlich trennen
In einer Geschäftsbeziehung dagegen trennt man die Punkte sorgsam und arbeitet sie sachlich ab, schon im eigenen Interesse. Rechtlich ist es etwa so: Bei einem Mangel darf der Mieter mindern und bei gestiegenem Ortsniveau darf der Vermieter die Miete erhöhen. Beides gilt nebeneinander. Zum Streit kommt es erst deshalb, weil beides miteinander vermischt wird: „Weil Sie… gemacht haben, mache ich… nicht!!

Nicht, das ich mich als Anwalt beklagen möchte – Anwälte und Gerichte sind gut beschäftigt mit allen diesen aus den Ruder gelaufenen Mietstreitigkeiten.