Diese Firmenschilder müssen Sie als Vermieter nicht hinnehmen

Für jeden Gewerbemieter ist es wichtig, an seinen Räumen die entsprechenden Firmenschilder anzubringen, damit er von seinen Geschäftspartnern und Kunden schnell gefunden werden kann. Aber braucht der Mieter für das Anbringen seiner Firmenschilder Ihre besondere Erlaubnis? Muss er Sie fragen, welche Art von Schildern er aufhängen darf und wie lange müssen Sie die Firmenschilder nach Beendigung des Mietverhältnisses noch hängen lassen?
Welche Firmenschilder Sie hinnehmen müssen
Grundsätzlich gilt: Vermieten Sie Gewerberäume, braucht der Mieter Ihre Erlaubnis zur Anbringung von Türschildern nicht. Dies gilt sowohl für die Firmenschilder am Haupteingang wie auch an der Bürotür. Und wenn Sie noch einen PKW-Stellplatz vermieten, darf Ihr Mieter auch diesen eigenmächtig mit seinem Firmenschild versehen.

Art der Firmenschilder

In welcher Größe Ihr Mieter seine Firmenschilder anbringen darf, hängt von der Art seines Gewerbes ab. Bringt das Gewerbe Kundenverkehr mit sich, dürfen die Schilder einen Hinweis auf die Büro- und Sprechstunden (etwa bei einer Arztpraxis) enthalten. Da sich diese ändern und auch von weiterer Entfernung noch gelesen werden müssen, ist solchen Mietern gestattet, hierzu auch ein zweites Schild anzubringen.
Praxis-Tipp
Bei der Gestaltung der Firmenschilder dürfen Sie Ihrem Mieter aber Vorgaben machen. Sie brauchen nicht hinnehmen, dass die äußere Gestaltung der Hausfassade verunziert wird. Auch können Sie eine weitgehend einheitliche Gestaltung der Firmenschilder verlangen. Legen Sie in Ihren Mietverträgen deshalb genau fest, in welchem Rahmen (Größe, Gestaltung, Farbe, Material) sich der Mieter bei der Gestaltung seines Schildes zu bewegen hat.
Firmenschilder wieder entfernen
Streitigkeiten gibt es manchmal, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Denn der Vormieter möchte seine Firmenschilder mit Angaben der neuen Anschrift weiter behalten. Oftmals nicht gerade zur Freude der Vermieter: Da die neue Anschrift oft auf das Schild geklebt wird, wird dieses unansehnlich. Dennoch: Die Gerichte meinen, dass Sie das Schild noch bis zu sechs Monate über das Mietende hinaus hängen lassen müssen.