Streit um die Gartenpflege

Streit um die Gartenpflege und -nutzung zwischen Vermietern und Mietern ist nicht gerade selten. Lesen Sie Welche Rechte und Pflichten Ihr Mieter beim Garten hat.

Als Vermieter müssen Sie grundsätzlich die Außenanlagen Ihres Mietshauses pflegen. Die Kosten für die Gartenpflege können Sie als Nebenkosten auf Ihre Mieter umlegen. Ihre Mieter selbst müssen den Garten nur pflegen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Haben Sie Ihre Mieter laut Mietvertrag lediglich zur allgemeinen Gartenpflege verpflichtet, sind hierunter nur einfache Pflegearbeiten zu verstehen, wie Rasenmähen, Unkrautjäten und Entfernen von Laub.

Wer kommt für die Kosten der Gartenpflege auf?
Sie haben als Vermieter kein Weisungsrecht  hinsichtlich Art, Umfang und Häufigkeit der Gartenpflege. Sie können allerdings im Mietvertrag vereinbaren, dass Ihre Mieter die Kosten einer Gartenpflege als Nebenkosten zahlen müssen. Dazu gehören aber nicht die Kosten für die Anschaffung einzelner Gartengeräte oder von Pflanzen. Die Kosten für die Gartenpflege  müssen Ihre Mieter unter Umständen auch dann zahlen, wenn sie den Garten überhaupt nicht nutzen dürfen. Ihre Mieter müssen bereits für den Blick ins Grüne zahlen, weil durch einen schönen Garten die Wohn- und Lebensqualität verbessert wird.

Die Rechte Ihrer Mieter in der Gartennutzung
Ist der Garten Teil der Miete oder die  Mieter haben Ihre Erlaubnis den Garten zu  nutzen, dann können deren Kinder dort auch spielen. Ihre Mieter dürfen in dem Garten dann auch beispielsweise ein Wasserbecken aufstellen oder einen Komposthaufen anlegen. Wenn sich im Garten Obstbäume befinden und der Mieter kommt der Gartenpflege auch nach, darf er auch die Früchte  ernten.  Es sein denn,  Mieter und Vermieter haben etwas anderes vereinbart. Grillen im Garten ist grundsätzlich erlaubt. Gartenfeste in einem typischen Wohngebiet müssen Nachbarn und auch Vermieter bis 22 Uhr tolerieren.