So berücksichtigen Vermieter Mietminderungen in ihrer Betriebskostenabrechnung korrekt

Soweit ein Mieter die Betriebskosten mindern darf, darf er auch die Betriebskosten mindern. Sogar die verbrauchsabhängigen Betriebskosten darf er dann mindern. Rechtmäßig geminderte Betriebskosten sind also vom Mieter nicht geschuldet. Weil das so ist, muss der Vermieter rechtmäßig geminderte Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigen (BGH, Urteil v. 13.04.11, Az. VIII ZR 223/10).

Viele Vermieter haben damit jedoch Schwierigkeiten, weshalb viele Betriebskostenabrechnungen falsch sind. Sehen Sie hier, wie es richtig geht:

Schritt für Schritt: Mietminderungen in der Betriebskostenabrechnung

 

Schritt 1 bis 6 Beispiel
Bruttomiete = 600 € (500 € Kaltmiete + 100 € Betriebskostenvorauszahlung). Geminderte Mietzahlung in den Monaten April bis Juni: je 480 €, Minderungsbetrag also 120 € /Monat.
1. Schritt:

Ermitteln und prüfen Sie die Minderungsquote (MQ):

MQ (Monat) = Minderungsbetrag (€) x 100

Bruttomiete

 

Wichtig: Berücksichtigen Sie die Mietminderung Ihres Mieters nur bei der Betriebskostenabrechnung, wenn Sie diese für berechtigt halten!

120 € x 100    = 20%

600 €

Minderungsquote (MQ Monat) April, Mai, Juni: 20%.

Geprüft: MQ für Beeinträchtigungen angemessen.

2. Schritt:

Errechnen Sie die Minderungsquote in Bezug auf die Jahresmiete (falls Mietminderung nicht während des gesamten Jahres erfolgte):

 

MQ (Jahr) = MQ x Monate mit Minderung

12

20% x 3 Monate  = 5%

12 Monate

20%ige Mietminderung für 3 Monate entspricht Minderung der Jahresmiete um 5%.

3. Schritt:

Erstellen Sie die Betriebskostenabrechnung wie gewohnt, ohne Berücksichtigung der Mietminderung, und ermitteln Sie den Betriebskostenanteil des Mieters.

Betriebskostenabrechnung: Betriebskostenanteil des Mieters für das gesamte Jahr: 1.500 €.
4. Schritt:

Bringen Sie wie üblich die ungeminderten Vorauszahlungen Ihres Mieters in Abzug und errechnen Sie so, welche Nachzahlung (+) oder welches Guthaben (-) sich ohne Mietminderung für den Mieter ergibt.

Betriebskosten – ungeminderte Vorauszahlungen = Nachzahlung (+) oder Guthaben (-)

1.500 € – 1.200 € = 300 €
5. Schritt:

Berücksichtigen Sie jetzt die Mietminderung Ihres Mieters: Kürzen Sie die ermittelte Nachzahlung beziehungsweise das ermittelte Guthaben um die Jahresminderungsquote aus Schritt 3.

 

Als Ergebnis erhalten Sie den Betrag, den Ihr Mieter wegen berechtigter Mietminderung noch nachzahlen muss beziehungsweise als Guthaben erstattet bekommt.

300 € x 5    = 15 €

100

Der Mieter muss wegen der berechtigten Mietminderung 15 € weniger nachzahlen, statt 300 € also nur 285 €.

 

Bildnachweis: PhotoSG / stock.adobe.com