So berechnen Sie den Möblierungszuschlag richtig

Vermieten Sie eine möblierte Wohnung, sollten Sie dies in Form eines Möblierungszuschlags bei der Miete berücksichtigen. Denn die Einrichtungsgegenstände nutzen sich mit der Zeit ab und werden bei Mietende weniger wert sein.

Möblierungszuschlag: So kalkulieren Sie ihn richtig
Beispiel: Eine Wohnung ist mit einem Kühlschrank im Wert von 800 € und einer Spülmaschine im Wert von 700 € ausgestattet. Bezogen auf die jeweilige Nutzungsdauer folgt hieraus ein Wertverlust des Kühlschranks von 80 € und der Spülmaschine von 100 € pro Jahr.

Berechnung des Möbilierungszuschlags
Zum jährlichen Wertverlust von insgesamt 180 € ist ein Zinszuschlag zu berechnen. Denn das für die Küchengeräte aufgewandte Kapital hätten Sie verzinslich anlegen können. Bei der Zinshöhe akzeptieren die Gerichte Zinssätze zwischen 5% und 12%. Bei einem mittleren Zinssatz von 8,5% sind zum jährlichen Wertverlust von 180 € also noch Zinsen von 15,30 € hinzurechnen. Wenn Sie die Summe von 195,30 € durch 12 (Monate) teilen, haben Sie Ihren monatlichen Möblierungszuschlag errechnet: 16,28 €.

Übersicht über die übliche Nutzungsdauer für Einrichtungsgegenstände

  • Geschirrspülmaschine 7 Jahre
  • Kühlschrank 10 Jahre
  • Kleiderschrank (je nach Qualität) 7 – 10 Jahre
  • Küchenschrank (je nach Qualität) 4 – 8 Jahre