Neues Melderecht: Als Vermieter sind Sie ab jetzt in der Pflicht

Seit dem 01.11.2015 gibt es ein neues Melderecht. Als Eigentümer einer Mietwohnung sind Sie von dieser Änderung betroffen. Das neue Gesetz sieht nämlich eine Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der An- und Abmeldung des Mieters vor. Erfahren Sie hier, wie Sie diese Mitwirkungspflicht erfüllen.

Sinn und Zweck der Gesetzesänderung ist es, den Behörden die Überprüfung zu ermöglichen, ob jemand, der unter einer Adresse gemeldet ist, dort auch tatsächlich wohnt bzw. dort wohnen darf.

Bestätigung von Ein- und Auszug

Als Vermieter sind Sie jetzt verpflichtet, Ihren Mietern innerhalb von 2 Wochen den Ein- und Auszug zu bestätigen. Diese Bestätigung muss Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie Namen und Anschrift des Mieters und Datum von Ein- und Auszug enthalten. Die hierfür erforderlichen Formulare erhalten Sie bei den Meldebehörden. Auch eine elektronische Erteilung dieser Auskünfte ist möglich. Als Vermieter müssen Sie diese Mitteilung nicht unbedingt selbst machen, Sie können auch einen Dritten, etwa den Verwalter damit betrauen.

Des Weiteren sind Sie verpflichtet, den Behörden auf Anfrage Auskunft über die Personen zu erteilen, die bei Ihnen wohnen oder gewohnt haben.

Hohes Bußgeld bei Verstoß

Ihrer Mitwirkungspflicht bei der An- und Abmeldung der Mieter sollten Sie unbedingt nachkommen. Wer sich nämlich weigert, die Bestätigung rechtzeitig auszustellen, muss von den Mietern bei der Meldebehörde gemeldet werden und wird mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € belegt. Auch wenn Sie den Meldebehörden auf Anfrage die gewünschte Auskunft über Ihre Mieter verweigern, droht Ihnen ein Bußgeld.

Fazit: Die An- und Abmeldung Ihrer Mieter müssen Sie bestätigen. Weigern Sie sich, wird es teuer für Sie.