Mietminderung: Diese Möglichkeiten haben Sie

Eine Mietminderung ist meist einfacher möglich, als manch ein Mieter denkt. Doch auch hier gibt es Risiken und Bedingungen, die man beachten muss. experto.de listet die Vor- und Nachteile auf und gibt weitere Optionen.

Wann kann die Miete gemindert werden?
Wenn die Heizung streikt, das Bad mit Schimmel überwuchert ist und die Fenster die kühle Luft durchlassen, so ist ziemlich jedem Mieter klar, dass mit seiner Wohnung nicht alles stimmt. Weit seltener klar ist jedoch, dass derartige Szenarios nicht nur Grund für eine Reparatur sind, sondern auch für eine Mietminderung.

Laut BGB ist eine Wohnung nur dann die volle Miete wert, wenn sie den "vertragsmäßigen Gebrauch" ermöglicht. Ist dieser Zustand nicht garantiert, weil beispielsweise kein warmes Wasser vorhanden ist, so kann die Miete gekürzt werden, da die Wohnung an Wert verliert. Dies kann auch rückwirkend geschehen.

Fällt beispielsweise das warme Wasser erst zwei Wochen nach der letzten Mietzahlung aus, so ist im Falle einer Mietkürzung, auch die Mietzahlung vom Monat, in welchem der Mangel auftrat, einzuschließen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, etwaige Mietklauseln, die festlegen, Mietminderungen im Voraus zu beantragen, sind ungültig.

Ein Grund zur Mietminderung kann vielerlei sein. Ob die lärmende Baustelle vor dem Schlafzimmerfenster, der Schimmelfleck oder eine feuchte Wand. Jedoch sind einige Einschränkungen zu beachten.

Der Schaden muss sofort gemeldet werden. Zahlt der Mieter weiter unbehelligt Miete, kann er auch keinen Anspruch auf Mietminderung haben. Zudem riskiert man durch verspätete oder nicht erfolgte Meldung eine Schadensersatzklage vom Vermieter, falls der Schaden nämlich durch Nichtbeseitigung größer wird.

Ebenfalls entfällt der Anspruch auf Mietminderung, wenn der Schaden dem Mieter beim Einzug schon bekannt war. Wenn jedoch der Vermieter beim Einzug eine Behebung des Schadens zugesichert hatte, und diese nicht ausgeführt hat, besteht auch hier Anspruch auf Mietminderung.

Risiken bei der Mietminderung
Trotz allen Möglichkeiten sollte man sich der Risiken bewusst sein. Wenn es sich nämlich bei einem Mangel im Nachhinein herausstellt, dass dieser vom Mieter verschuldet war, so ist eine Nachzahlung fällig. In einigen Fällen droht sogar die fristlose Kündigung, wenn es nämlich überhaupt keinen Anlass zur Mietminderung gab.

Eine weniger riskante Möglichkeit ist, die Miete unter Vorbehalt zu zahlen. Man zahlt trotz Schaden die Miete ordnungsgemäß weiter, informiert jedoch den Vermieter, stellt eine gründliche Schadensanalyse auf, und kann dann die Miete rückwirkend kürzen. (mv)