Mieterhöhung: So erhöhen Sie jetzt Ihre Indexmiete

Der Verbraucherpreisindex zeigt: Die Kaufkraft sinkt und die Preise steigen beständig. Haben Sie mit Ihrem Mieter eine Indexmiete vereinbart, können Sie diese Entwicklung „auffangen“. Hierzu brauchen Sie nur Ihre Miete an den aktuellen Index anzupassen.

Anders als bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete müssen Sie hier keine Mietspiegel wälzen, mit Ihrem Mieter über die Ausstattungsmerkmale Ihrer Wohnung streiten oder viele Formalitäten beachten.

Leichter kann eine Mieterhöhung für Sie kaum sein
Ein einfaches Schreiben (Brief, Telefax, E-Mail) an Ihren Mieter genügt. Und darin brauchen Sie nur anzugeben:

  1. den bisherigen Indexpunktwert
  2. die bisherige Miete in Euro
  3. den neuen Indexpunktwert
  4. die neue Miete in Euro
  5. den Erhöhungsbetrag in Euro

Ein weiterer Vorteil  der Indexmiete für Sie
Erhöhen Sie die Miete nach dem Verbraucherpreisindex, muss Ihr Mieter die erhöhte Miete bereits ab dem übernächsten Monat seit Zugang Ihres Erhöhungsschreibens zahlen. Geht die Erhöhungserklärung Ihrem Mieter beispielsweise am 28.06. zu, muss er Ihnen die neue Miete ab 01.08. zahlen.

Zum Vergleich: Erhöhen Sie zur ortsüblichen Vergleichsmiete, dauert es hierfür noch einen Monat länger, im Beispiel also bis zum 01.09. Für Ihr Erhöhungsverlangen hat sich das folgende Muster bewährt:

Ein Jahr warten für erneute Erhöhung der Indexmiete
Um Ihre Miete erhöhen zu können, muss sie im vorangegangenen Jahr aber
unverändert geblieben sein. Wohlgemerkt nur die Miete, eine Erhöhung der
Betriebskosten kann also stattgefunden haben.

Einzige Ausnahme: Haben Sie die Miete aufgrund von gesetzlich vorgeschriebenen
Modernisierungsarbeiten innerhalb der letzten 12 Monate schon erhöht, können Sie Ihre Miete wegen gestiegener Verbraucherpreise dennoch anheben.