Mieterhöhung: Jetzt ist ein guter Zeitpunkt dafür

Wenn Sie als Vermieter mit Ihrem Mieter eine Indexmiete vereinbart haben, ist jetzt ein guter Zeitpunkt für eine Mieterhöhung. Aufgrund der momentanen Wirtschaftslage steigen die Lebenshaltungskosten immer mehr an. Laut dem Bundesamt für Statistik ist die Inflation so hoch wie seit 14 Jahren nicht mehr.

Das spiegelt sich zurzeit auch in dem aktuellen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland wider. Es ist für Sie von Vorteil, wenn Sie mit Ihrem Mieter eine Indexmiete vereinbart haben. In diesem Fall brauchen Sie für eine Mieterhöhung Ihre Miete einfach nur den gestiegenen Preisen anzupassen.

Ein weiterer Vorteil für Sie: Für die Mieterhöhung brauchen Sie keine besonderen Formalitäten oder bestimmte Termine bzw. Fristen beachten. Es ist ausreichend, wenn Sie Ihrem Mieter das folgende Schreiben zusenden:

Musterschreiben zur Mieterhöhung für Indexmieten
Sehr geehrter Mieter, gemäß § (…) des Mietvertrags ist eine Indexmiete vereinbart. Der maßgebliche Verbraucherpreisindex ist seither von (…) auf (…) Punkte gestiegen. Dies nehme ich zum Anlass, die bisherige Miete von (…) EUR um (…) EUR auf (…) EUR zu erhöhen. Die erhöhte Miete ist von Ihnen ab dem übernächsten Monat seit Zugang dieses Schreibens zu entrichten.

Voraussetzungen zur Mieterhöhung in Indexmietverträgen
Sie sollten beachten, dass Sie die Mieterhöhung nur dann durchsetzen können, wenn die Miete im vorangegangenen Jahr unverändert geblieben ist. Eine Erhöhung der Betriebskosten ist davon allerdings unabhängig und kann stattgefunden haben. Die einzige Ausnahme diesbezüglich gilt, wenn Sie die Miete aufgrund von gesetzlich vorgeschriebenen Modernisierungsarbeiten innerhalb der letzten 12 Monate schon erhöht haben. Dann können Sie Ihre Miete wegen gestiegener Verbraucherpreise dennoch anheben.

So berechnen Sie Ihre Mieterhöhung
Der aktuelle Indexwert ist nicht automatisch der Prozentsatz Ihrer Mieterhöhung. Diesen errechnen Sie anhand der folgenden Formel:

(( neuer Indexstand: alter Indexstand) x 100) – 100 = Prozentsatz der Mieterhöhung

Beispiel: Ihr Mietvertrag datiert vom 01.01.2007. Zu diesem Zeitpunkt betrug
der Index 109,1 Punkte. Ausgehend vom Index per März 2008 in Höhe von 113
Punkten möchten Sie die Miete Ihres Mieters anpassen. Setzen Sie diese Werte
in die Formel ein, erhalten Sie den Prozentsatz für die Mieterhöhung, nämlich 3,574 %, gerundet also 3,6%.