Mieterhöhung: Lassen Sie sich nicht zu lange Zeit

Wenn Sie an Ihrem Mietshaus Modernisierungsmaßnahmen durchführen, haben Sie wahrscheinlich über eine Mieterhöhung nachgedacht. Müssen Sie diese Mieterhöhung wegen Modernisierung direkt im Anschluss fordern oder können Sie sich damit noch Zeit lassen?
Grundsätzlich gilt: In der Wahl des Zeitpunkts sind Sie frei. Doch schon unter dem Gesichtspunkt höherer Einnahmen aus Vermietung empfiehlt sich aber ein zügiges Handeln.

Und: Warten Sie zu lange mit der Mieterhöhung, können Sie Ihr Recht unter Umständen verwirken. Das ist der Fall, wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg nichts von sich hören lassen und dadurch bei Ihrem Mieter der Eindruck entstanden ist, dass er mit einer Mieterhöhung wegen Modernisierung nicht mehr zu rechnen braucht, sich der Mieter darauf eingerichtet hat und ihm die spätere Geltendmachung der Mieterhöhung nicht zugemutet werden kann.

Höchstrichterliche Grundsatzentscheidungen dazu, was unter einem "längeren Zeitraum" zu verstehen ist, liegen nicht vor. Damit Ihr Mieter aber gar nicht erst Gelegenheit erhält, sich auf einen Fristablauf berufen zu können, sollten Sie die Mieterhöhung wegen Modernisierung gleich nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme fordern. Oder Sie teilen Ihren Mietern kurz schriftlich mit, dass die Mieterhöhung nicht sogleich erfolgt, Sie sich diese aber ausdrücklich vorbehalten.
Achtung: Die Erklärung, mit der Sie die Mieterhöhung fordern, ist nur dann wirksam, wenn diese eine Kostenberechnung mit notwendigen Erläuterungen enthält. Ihre Mieter schulden dann die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach Zugang des Mieterhöhungsschreibens.