Ihr Mieter darf die Heizkostenabrechnung nicht kürzen
Die Heizkostenabrechnung ist für viele Mieter ein Streitthema. Das BGH hat jetzt klargestellt: Ein Mieter darf Ihre Heizkostenabrechnung nicht deshalb kürzen, weil die Heizungsanlage veraltet und unwirtschaftlich ist. Auch eine Modernisierung der Heizung können Mieter nicht von Ihnen verlangen.
Unter Berufung auf das Wirtschaftlichkeitsgebot hatte sich ein Mieter geweigert, die Heizkostenabrechnung in voller Höhe zu bezahlen. Tatsächlich entsprach die Heizanlage nicht dem "heutigen Stand der Technik".
Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet nicht zu Modernisierungen
Der Gesetzgeber entschied, dass der Mieter weder die Heizkosten mindern dürfe, noch könne er verlangen, dass die Heizungsanlage modernisiert werde. Der BGH entschied, dass aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sich eine Verpflichtung des Vermieters zur Modernisierung einer vorhandenen alten, die Wärmeversorgung der Wohnung jedoch sicher stellenden Heizungsanlage nicht herleiten lasse.
Die Richter stellten klar: Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet Vermieter nicht zur Modernisierung alter Heizungen (BGH, Urteil v. 10.10.07, Az. VIII ZR 261/06).