Ihre Pflicht als Vermieter – die sogenannte Verkehrssicherungspflicht

Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht gehört zu Ihren Pflichten als Vermieter. Doch wie erfüllen Sie diese? Eines ist klar: Auch bei starkem Schneefall müssen Sie nicht Tag und Nacht Schnee schippen, um Dritte vor einem Sturz und damit einhergehenden Verletzungen zu bewahren. Doch wie weit müssen Sie gehen, um andere vor Schäden zu schützen?

Egal, ob Sie Wohnungseigentümer oder Vermieter sind, es ist enorm wichtig für Sie, sich mit dem Thema Verkehrssicherungspflicht auszukennen. Denn wenn es zu einem Schaden kommt, weil Sie zu wenig Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben, müssen Sie Schadensersatz leisten.

Wie Sie sich vor Mietnomaden schützen können, lesen Sie hier

Worin besteht die Verkehrssicherungspflicht?

Jeder, der für einen Gefahrenumstand verantwortlich ist, muss Maßnahmen treffen, um Dritte vor einem Schaden zu bewahren. Auch von dem Haus, in dem sich Ihre Wohnung befindet, können Gefahren ausgehen: Stolperfallen im Hausflur, rutschige Außentreppen, vereiste Gehwege, ein loser Dachziegel oder Baustellenlöcher.

Gegenüber wem habe ich Verkehrssicherungspflicht?

Ihre Verkehrssicherungspflicht besteht gegenüber jedem, der mit dem von Ihnen geschaffenen Verkehrskreis in Berührung kommt. Das sind nicht nur Ihr Mieter und die Personen, die mit ihm in Ihrer Wohnung leben. Auch Besucher, Handwerker, Postboten oder sonstige Menschen, die Ihr Haus und Grund betreten, genießen den Schutz Ihrer Verkehrssicherung. Nur Personen, die Ihr Grundstück unbefugt betreten, wie etwa ein Einbrecher, werden nicht geschützt. Aber Achtung: Bei Kindern ist das anders.

Die Praxis zeigt, dass sich viele Vermieter bereits des räumlichen Umfangs ihrer Verkehrssicherungspflicht garnicht bewusst sind. Diese besteht nämlich nicht nur in der vermieteten Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen. Gefahren, vor denen Sie zu schützen haben, lauern vor allem außerhalb der Wohnung. So kann etwa das Treppenhaus durch mangelnde Beleuchtung oder nicht ordnungsgemäß befestigte Fußbodenbeläge zu einer Gefahr für andere werden.

Beispiele für mangelnde Verkehrssicherung:
•    unzureichende Beleuchtung
•    fehlende Handläufe
•    stark ausgetretene Treppenstufen
•    glatte Fußböden
•    nicht gesicherte Schächte
•    nicht funktionierende Türverriegelung eines Fahrstuhls
•    fehlender Schutzschalter einer Elektroanlage
•    Verletzungsgefahr aufgrund bereits wochenlang im Eingang herumliegender Glasscherben
•    Verletzungsgefahr aufgrund von mehr als 5 cm herausragenden Fußwegplatten

Die Verkehrssicherungspflicht ist zwar eine umfangreiche Pflicht – aber kein Hexenwerk. Mit den Informationen aus diesem Beitrag werden Sie Ihre Gefahrenquellen sicher beherrschen und Verletzungen ebenso wie Schadensersatzansprüche vermeiden.