Erhöhen Sie Ihre Miete mit einem Typengutachten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Mieterhöhung auch mit einem Sachverständigengutachten begründet werden kann, das sich nicht auf die Wohnung des Mieters, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen bezieht. Erfahren Sie hier, wie Sie eine Mieterhöhung mit einem Typengutachten begründen.

Möchten Sie Ihre Miete erhöhen und steht Ihnen zur Begründung der ortsüblichen Vergleichsmiete kein Mietspiegel zur Verfügung, können Sie auf ein sogenanntes Typengutachten zurückgreifen.

BGH vereinfacht Mieterhöhungen durch Zulassung von Typengutachten

Dabei handelt es sich um ein Sachverständigengutachten, das sich nicht unmittelbar auf die betroffene Wohnung bezieht, sondern auf andere Wohnungen, die mit der Ihren nach Größe und Ausstattung vergleichbar sind, also mit einem sogenannten Typengutachten.

Einem wichtigen BGH-Urteil zufolge ist ein solches Gutachten für die Begründung von Mieterhöhungen erlaubt. (BGH, Urteil v. 19.05.10, Az. VIII ZR 122/09).

Wann ist ein Typengutachten für Sie besonders interessant

Besonders interessant ist dies für Sie, wenn Sie mehrere ähnlich große und vergleichbar ausgestattete Wohnungen vermieten. Bereits bei einem einzigen Mehrparteienhaus ist diese Voraussetzung häufig erfüllt.

Dann brauchen Sie bei Ihren Mieterhöhungen nicht mehr für jede Wohnung ein separates Gutachten in Auftrag zu geben. Stattdessen können sie jetzt ein einziges "Typengutachten" erstellen lassen, das über die Miethöhe für Ihren "Typ von Wohnungen" Aussagen trifft.

Dieses Gutachten können Sie dann mehrfach verwenden, nämlich für die Mieterhöhungen in sämtlichen vergleichbaren Wohnungen. Das erspart Ihnen erhebliche Kosten. Der BGH führte in seiner Entscheidung aus, dass ein sogenanntes Typengutachten einen Mieter in die Lage versetzt, die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung zu überprüfen.

Und das Beste: Die vom Sachverständigen zur Begutachtung herangezogenen Wohnungen können sämtlich aus Ihrem eigenen Wohnungsbestand stammen. Besitzen Sie selbst nicht genügend Wohnungen gleichen Typs, spricht auch nichts dagegen, dass Sie sich mit anderen Vermietern zusammenschließen und gemeinsam ein entsprechendes Gutachten in Auftrag geben.