Modernisierung: Einbau von Wasseruhren auf die Jahresmiete aufschlagen
Sie können den Einbau von Wasserzählern auch ohne ausdrückliche Zustimmung Ihrer Mieter durchführen. Eine solche Maßnahme stellt eine Modernisierung dar und muss vom Mieter geduldet werden. Als Vermieter sind Sie dann berechtigt, die Miete zu erhöhen. 11 Prozent der Einbau- und Gerätekosten können Sie dabei auf die Jahresmiete aufschlagen.
Einbau von Wasseruhren bedingt verbrauchsabhänige Abrechnung
Hat ein Vermieter allerdings Wasserzähler installiert, muss er ab der nächsten Abrechnungsperiode die Wasserkosten auch verbrauchsabhängig abrechnen. Andererseits können Mieter den Einbau von Wasserzählern nicht grundsätzlich von ihrem Vermieter verlangen.
Ein Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass sein Vermieter eichpflichtige Wasserzähler installiert und so eine verbrauchsabhängige Wasserabrechnung ermöglicht.
Lediglich für Neubauwohnungen können einzelne Landesbauordnungen etwas anderes bestimmen. Solange in einem Mehrfamilienhaus nicht an allen Wasserleitungen Wasseruhren angebracht sind, müssen die Wasserkosten wie die übrigen kalten Betriebskosten nach Personenzahl oder nach Wohnfläche abgerechnet werden.