Die Erlaubnis zur Gartennutzung können Sie widerrufen

Haben Sie Ihrem Mieter die Gartennutzung gestattet, können Sie die Erlaubnis unter bestimmten Umständen widerrufen. Der Mieter darf weder ein im Mietvertrag geregeltes Nutzungsrecht haben, noch darf Ihr Widerruf willkürlich sein, wie das Kammergericht Berlin entschied.
Ein Vermieter hatte dem Mieter gestattet, einen Teil des Hofes als Garten zu nutzen. Der Mieter bepflanzte die Fläche reichhaltig und nutzte sie. Später wollte der Vermieter, in Übereinstimmung mit den anderen Mietern, den kompletten Hof wieder unbepflanzt haben, und widerrief die Erlaubnis zur Gartennutzung.
Der Widerruf war rechtmäßig, entschied das Kammergericht (KG). Sofern dem Mieter keine Gartennutzung im Mietvertrag eingeräumt ist, kann der Vermieter frei widerrufen. Allerdings ist der Widerruf auch bei einer Nutzungsgestattung nur dann zulässig, wenn sachliche Gründe dafür sprechen, in diesem Fall also eine andere Nutzung der Hoffläche. Ein willkürlicher Widerruf ist nicht möglich (KG Berlin, Az. 8 U 83/06).

Um Konflikte zu vermeiden, sollten Sie die Erlaubnis zur Gartennutzung immer nur schriftlich abgeben. Damit beugen Sie dem Einwand des Mieters vor, die Nutzung sei mietvertraglich eingeräumt, oder die Nutzfläche geliehen worden.
Musterformulierung:"Dem Mieter wird widerruflich gestattet, die folgende Fläche (…) zum Zwecke (…) zu nutzen. Diese Gestattung ist rechtlich nicht bindend und begründet insbesondere keine Pflichten aus Miete und Leihe."