Halten Sie sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot

Bei der Verwaltung Ihres Mietobjekts haben Sie als Vermieter das so genannte "Wirtschaftlichkeitsgebot" zu beachten, wonach die Betriebskosten so gering wie möglich sein müssen. Allerdings haben Sie nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gerade bei den Betriebskosten so einigen Spielraum.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot für Vermieter
Das  Wirtschaftlichkeitsgebot besagt, dass Sie Ihren Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten bewahren müssen. Denn er selbst hat diese Kosten zwar zu zahlen, auf deren Höhe hat er jedoch nur sehr begrenzt Einfluss. Ganz klar: Auch Sie können die Höhe der Betriebskosten nicht wirklich beeinflussen. Aber Sie müssen vernünftig "wirtschaften".

Wirtschaftlichkeitsgebot bedeutet: Sie müssen "wirtschaften"

Vor allem bei Kosten der Gartenpflege, der Gebäudereinigung und den Hausmeisterkosten haben Sie als Vermieter einen Spielraum, je nachdem, ob Sie hierfür einen teuren oder einen billigen Anbieter verpflichten. Und weil Sie diesen Spielraum haben, müssen Sie als Vermieter das besagte Wirtschaftlichkeitsgebot einhalten.
Wichtiges Urteil zum Wirtschaftlichkeitsgebot
Zu der Frage, was das Wirtschaftlichkeitsgebot für Sie als Vermieter konkret bedeutet, hat das Berliner Kammergericht (KG) ein wichtiges Urteil gefällt: Darin ging es um einen Mieter, der sich geweigert hatte, wegen der um 69 % gestiegenen Hausmeisterkosten eine Nachzahlung zu leisten.
Die Berliner Richter gaben dem Mieter Recht. Und zwar deshalb, weil der Vermieter ihm den Preisanstieg nicht ausreichend erklärt hatte. Auch ein starker Preisanstieg sei zwar durchaus möglich – die Richter meinten aber, dass eine Preissteigerung um mehr als 10 Prozent besonders begründet werden müsste, weil andernfalls ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot wahrscheinlich sei (KG Berlin, Az.: 12 U 216/04).
Praxis-Tipp
Damit ist für Sie als Vermieter klar: Haben sich im Verhältnis zum Vorjahr einzelne Betriebskosten um mehr als 10 Prozent erhöht, müssen Sie von nun an den Preisanstieg erklären. In Ihrem eigenen Interesse. Denn tun Sie es nicht, müsste Ihr Mieter eine eventuelle Nachzahlung nicht leisten.
Sie haben dennoch viel Gestaltungsspielraum
Vor allem bei den Kosten der Gartenpflege, der Reinigung, der Schädlingsbekämpfung und des Hauswarts wird von Mietern immer wieder eine Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots behauptet. Meistens zu Unrecht. Sie müssen zwar grundsätzlich Preisvergleiche anstellen, doch sind Sie nicht verpflichtet, das günstigste Angebot dann auch zu nehmen. Sprechen für einen teureren Anbieter gute Gründe, können Sie auch den wählen. Gute Gründe könnten sein:
  • positive Referenzen zur Zuverlässigkeit des Anbieters
  • positive Referenzen zur Qualität der Leistungen
  • die Vereinbarung von Kostenpauschalen (wenn abzusehen ist, dass der Bedarf steigen wird)
  • Flexibilität bei der Leistungserbringung
  • günstige Zahlungsbedingungen oder Preisnachlässe, bzw. ein für Sie günstiges Rabattsystem
Wichtig ist nur, dass Sie Ihre Entscheidung für oder wider einen bestimmten Anbieter begründen können und dies – bei einer Kostensteigerung von mehr als 10 Prozent – auch tun.