Betriebskostenspiegel: Lassen Sie sich als Vermieter nicht verunsichern

Vielerorts sind in der letzten Zeit auf Betreiben der Mieterverbände so genannte Betriebskostenspiegel erschienen, die den Mietern Auskunft über die durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter der Mietwohnung geben sollen.
Im Betriebskostenspiegel für Berlin ist beispielsweise zu lesen, dass die Kosten der Gartenpflege im Durchschnitt bei 0,07 Euro pro Quadratmeter liegen, wobei die geringsten Kosten bei 0,02 und die höchsten Kosten bei 0,15 Euro im Jahr liegen sollen.

Natürlich sind derlei Vergleiche als Anhaltspunkte immer interessant. Doch verkennen einige Mieter die Qualität dieser Betriebskostenspiegel. Denn bei ihnen handelt es sich lediglich um statistische Angaben, also um unverbindliche Richtwerte ohne jede rechtliche Aussagekraft und Bindungswirkung. Ihr Mieter kann sich daher nicht auf einen solchen Betriebskostenspiegel berufen und behaupten, dass die von Ihnen als Vermieter vielleicht gerade für das vergangene Jahr erstellte Betriebskostenabrechung unwirksam sei.

 
Ganz im Gegenteil: 
Entscheidend ist allein Ihre Abrechnung, die Sie als Vermieter Ihrem Mieter erstellen. Und dabei kann Ihr Mieter nicht darauf vertrauen, dass seine Betriebskosten im Rahmen des Betriebskostenspiegels liegen.
 
Besonderheiten des Einzelfalls für den Betriebskostenspiegel
Die Betriebskostenspiegel berücksichtigen weder regionale Besonderheiten, noch die konkreten baulichen Gegebenheiten. Gerade letztere sind aber dafür entscheidend, wie wirkungsvoll etwa die Wärmedämmung ist.
 
Denn eines ist klar: Die höchsten Kosten sind immer noch die verbrauchsabhängigen Kosten, allen voran die der Heizung. Und hier entscheidet Ihr Mieter selbst: Bevorzugt er ein kuschelig-warmes oder ein frostig-kühles Klima in seiner Wohnung. Lüftet er seine Räume häufig oder eher nicht.
 
Wegen der gestiegenen Energiekosten haben die Mieter mit deutlichen Nachzahlungen zu rechnen. Weigert sich der Mieter hierzu und verweist er auf einen Betriebskostenspiegel, machen Sie ihm klar, dass die dort angegebenen Kosten nur Richtwerte sind. Und wer weiß, vielleicht hilft dieser Hinweis auch, das Kostenbewusstsein Ihres Mieters zu stärken.