Abmahnung: Wann Sie Mietern eine Frist setzen müssen

Hat Ihr Mieter sich vertragswidrig verhalten, machen Sie ihm zügig mit einer Abmahnung deutlich, dass Sie diesen Vertragsverstoß nicht hinnehmen werden. Warten Sie auch mit Ihrer Kündigung nicht zu lange. Sonst riskieren Sie, dass die Richter Ihre Kündigung als verspätet und damit unwirksam zurückweisen.

Fristlose Kündigung nur nach vorheriger Abmahnung

Wollen Sie ein Mietverhältnis fristlos Kündigen, müssen Sie den Mieter zuvor erfolglos abgemahnt und ihm eine angemessene Frist gesetzt haben, in der er sich entsprechend dem Mietvertrag verhält. Soll ein Mieter beispielsweise ein unerlaubtes Haustier aus der Wohnung entfernen, müssen Sie ihm Gelegenheit geben, eine neue Bleibe für das Tier zu finden. Eine Frist von einigen Tagen ist dafür erforderlich. Eine Lärmbelästigung lässt sich dagegen sofort abstellen. In diesem Fall müssen Sie bei einer Abmahnung keine Frist setzen (siehe Tabelle unten).

Kündigung muss zeitnah erfolgen

Eine außerordentliche Kündigung nach einer Abmahnung können Sie immer nur innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis des Kündigungsgrunds aussprechen. Was genau unter einer "angemessenen Frist" zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber allerdings nicht geregelt.

Klar ist jedoch, dass Sie bei eindeutigen, gravierenden und wiederholten Vertragsverletzungen weniger Bedenkzeit benötigen. Wenn es sich um einen Grenzfall handelt, bei dem Sie das Für und Wider einer Kündigung erst genau abwägen müssen oder sich vielleicht zuvor externen Rat einholen wollen, ob das gezeigte Verhalten eine Kündigung rechtfertigt, werden längere Fristen akzeptiert.

Kündigungen 4 oder 6 Monate nach Vertragsverletzung gelten als verspätet

Überlegungsfristen zwischen 2 Wochen und 2 bis 3 Monaten gelten meistens als angemessen. Kündigungen erst 4 oder gar 6 Monate nach der Vertragsverletzung haben die Gerichte hingegen in mehreren Fällen als verspätet angesehen (zum Beispiel OLG München, Urteil v. 22.02.01, Az. 3 U 5169/00).

Der Grund: Aus einem langen Zögern bis zum Ausspruch einer Kündigung ziehen die Gerichte im Streitfall oft den Schluss, dass die Vertragsverletzung von Ihnen gar nicht als so schwerwiegend angesehen wird, dass eine Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt wäre. Deshalb muten die Richter Ihnen dann zu, das Vertragsverhältnis weiter fortzusetzen.

Wann eine Abmahnung mit Fristsetzung erforderlich ist

Art des Fehlverhaltens

Das Fehlverhalten des Mieters besteht in einzelnen Vorfällen.

 

Der Mieter hat einen vertragswidrigen Zustand geschaffen, dessen Beseitigung Sie verlangen.

 

Beispiele

 

Nächtliche Ruhestörung, Hausmusik in den Ruhezeiten, sonstige Verstöße gegen die Hausordnung

 

Unerlaubte Tierhaltung, unerlaubte Untervermietung, Überbelegung der Wohnung, gewerbliche Nutzung der Wohnung

 

Fristsetzung erforderlich

 

Nein

 

Ja

 

Fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn …

 

nach der Abmahnung das Fehlverhalten 1 weiteres Mal auftritt.

 

die von Ihnen benannte angemessene Frist verstrichen ist, ohne dass der Mieter den vertragswidrigen Zustand beseitigt hat.

Wichtig: Bei Zugang Ihrer Kündigung muss der vertragswidrige Zustand noch bestehen, sonst ist die Kündigung unwirksam.