So sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz Ihrer Mieter

Seit einigen Jahren nimmt die Zahl derer, die keine Privathaftpflichtversicherung haben, ständig zu. Und weil dies auch immer mehr Mieter betrifft, können die Folgen für Vermieter sehr unangenehm sein: Schlimmstenfalls bleiben sie auf einem Schaden sitzen, den ihr Mieter verursacht hat. Sie sollten also für einen ausreichenden Versicherungsschutz Ihrer Mieter sorgen.

Schäden an Gebäuden und Wohnungen sind teuer und können schnell in den 5-stelligen Bereich gehen. Besonders hoch sind Schäden durch Wohnungsbrände. Sie werden in rund 30% der Fälle durch defekte Elektrogeräte verursacht oder durch Kerzen in der Weihnachtszeit und können ohne Haftpflichtversicherung von vielen Mietern nicht mehr in voller Höhe ausgeglichen werden. Es hilft also alles nichts, der Mieter braucht eine Privathaftpflichtversicherung.

Per Formularmietvertrag können Sie Ihren Mieter hierzu allerdings nicht wirksam verpflichten. Nach Meinung der Gerichte ist dies eine unzulässige Benachteiligung des Mieters. So ist etwa die folgende Klausel in einem Formularmietvertrag unwirksam (vgl. AG Hamburg, Urteil v. 02.04.98, Az. 48 C 602–97):

"Der Mieter verpflichtet sich, zu seinem eigenen Schutz, für die Dauer des Mietverhältnisses eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung zu ortsüblichen Bedingungen abzuschließen."

Versicherungsschutz für Ihren Mieter: Treffen Sie eine individuelle Vereinbarung

Ihr Vorteil: Möglich und für Sie von Vorteil ist es aber, wenn Sie mit Ihrem Mieter eine individuelle Vereinbarung treffen. Also eine Regelung, die nicht schon Bestandteil des Mustermietvertrags ist, sondern die mit Ihrem Mieter persönlich ausgehandelt worden ist – wobei die Regelung das Ergebnis wechselseitigen Nachgebens ist.

Ihr Vorteil: Da eine solche Klausel wirksam ist, können Sie den Mieter notfalls verklagen, seinen Verpflichtungen insoweit nachzukommen.

Individuelle Vereinbarung treffen

Verwenden Sie bei der Neuvermietung einen normalen Formularmietvertrag und fügen Sie am Ende in der Rubrik "Sonstige Vereinbarungen" handschriftlich die folgende Regelung ein:

"Der Mieter verpflichtet sich mit dieser Individualvereinbarung nach Verhandlung der Parteien, auf eigene Kosten eine Privathaftpflichtversicherung mit Wirkung zum Mietbeginn in angemessener Deckung abzuschließen, die Prämien hierfür regelmäßig in voller Höhe zu entrichten und dem Vermieter die Nummer der Versicherungspolice mitzuteilen."