Nachtspeicher-Öfen: Die Fristen für Eigentümer

Vor Jahrzehnten spendierte der Staat Geld, wenn Nachtspeicher-Öfen angeschafft wurden. Nach der Energiesparverordnung sollen die Geräte nun generell bis 2019 verschwinden – es gibt aber zahlreiche Ausnahmen.

Einige Argumente für die Elektroöfen klingen heute noch gut. Für eine Nachtspeicher-Heizung sind keine Rohrleitungen oder Schornsteine im Haus notwendig – es reicht der Stromanschluss. Selbst auf dem platten Land weit weg von Gas– oder Fernwärme-Versorgung wird unkompliziert Wärme möglich. Immerhin 1,5 Millionen Haushalte in Deutschland werden laut Schätzungen bis heute so beheizt.

31. Dezember 2019 Stichtag für Nachtspeicheröfen
Das Prinzip: Nachts lädt das Gerät die Energie in den Speicher, die tagsüber als Wärme abgegeben wird. Früher gab es dafür sehr günstige Nachttarife, da die Stromkonzerne eine gleichmäßige Netzauslastung erreichen wollten. Inzwischen aber ist der Strom teuer geworden. In den 90er Jahren kostete Nachtstrom noch etwa 3 bis 4 Cent pro Kilowattstunde, mittlerweile sind es um die 15 Cent pro Kilowattstunde. Mitunter gibt es vergünstigte Nachttarife gar nicht mehr.

Der Gesetzgeber findet die Technik sowieso ineffizient und hat daher in der Energieeinsparverodnung (EnEV) festgelegt, dass die Elektroöfen bis 2019 verschwinden sollen (§ 10a "Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen").

Vor dem 1. Januar 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen demnach nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden. Das betrifft aber nur Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten. Ebenso ausgenommen sind jene Geräte, zu denen Eigentümer verpflichtet wurden oder sind. In einigen Landstrichen wurden lange Zeit Nachtspeicher-Heizungen sogar vorgeschrieben, weil so Dreck reduziert werden sollte.

Den Druck der Energiesparverordnung können die meisten Eigentümer somit gelassen sehen. Allerdings gibt es wirtschaftliche Anreize, die Nachtspeicher-Öfen loszuwerden. Mieter fürchten oft hohe Heizkosten und Asbest-Gefahren, weil früher für einige Jahre Nachtspeicheröfen mit Asbest gebaut wurden, und zwar, soweit bekannt, bis 1975. Die Verwendung von Asbest ist seit 1982 generell untersagt.

Werden neue Nachtspeicher-Öfen vor dem 31.12.2019 installiert, räumt der Gesetzgeber sogar eine langfristige Übergangszeit ein: Die neuen Geräte können noch 30 Jahre ab Kaufzeitpunkt genutzt werden.