„Kein Geld“ – damit können Reparaturen in der WEG nicht verhindert werden

Ein gutes Instandsetzungsmanagement ist das "A und O" im Gemeinschaftseigentum. Leider klappt das aber nicht in jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Oft wird die Notwendigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen zwar erkannt, aber die erforderliche Beschlussfassung wird aus finanziellen Erwägungen hinausgeschoben.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart geht das zumindest bei unaufschiebbaren Sanierungsmaßnahmen nicht (Urteil v. 09.02.2018, Az. 67 C 3653/17 WEG).

Wohnungseigentümerin konnte geplante Sanierungen nicht bezahlen

Eine Eigentümergemeinschaft fasste auf ihrer Eigentümerversammlung mehrere Beschlüsse über umfangreiche Sanierungsarbeiten. Die meisten Wohnungseigentümer hielten die beschlossenen Maßnahmen für dringend erforderlich. Nur eine Wohnungseigentümerin sprach sich gegen die Maßnahmen aus. Sie hatte die Wohnung von ihren Eltern geerbt und lebte von Leistungen des Jobcenters in Höhe von 703 €. Die Wohnungseigentümerin meinte, bei der Beschlussfassung hätten ihre finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt werden müssen. Sie erhob daher Anfechtungsklage gegen den Beschluss.

Bei unaufschiebbaren Maßnahmen kein Raum für finanzielle Probleme

Das Amtsgericht Stuttgart erklärte: Die gefassten Beschlüsse sind wirksam, da sie ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Bei nicht zwingend erforderlichen Maßnahmen müssen Wohnungseigentümer zwar die finanziellen Probleme einzelner Eigentümer berücksichtigen. Nach einer Abwägung von Kosten und Nutzen kann es dann durchaus ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, eine Sanierungsmaßnahme erst einmal zurückzustellen. Das geht aber bei unaufschiebbaren Maßnahmen nicht. Dann bleibt für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten oder anderer Befindlichkeiten einzelner Wohnungseigentümer kein Raum. Die gefassten Sanierungsbeschlüsse waren daher nicht zu beanstanden.

Fazit: Geht es in der Gemeinschaft um Sanierungsbeschlüsse, haben es die Eigentümer in der Hand, diese zurückzustellen, wenn die Arbeiten nicht zwingend erforderlich sind. Hierbei sollten die Eigentümer allerdings bedenken: Irgendwann lassen sich die Arbeiten nicht mehr aufschieben und dann ist die Sanierung ein Muss, auch wenn sich einzelne Eigentümer dann vielleicht Schwierigkeiten mit der Bezahlung haben

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