Instandhaltungsrücklage: Nutzen Sie Bausparverträge!

Eine angemessene Instandhaltungsrücklage ist Bestanteil jeder ordnungsgemäßen Hausverwaltung. Jeder Wohnungseigentümer und Vermieter sollte diese Rücklage anlegen, um die Instandsetzung und Instandhaltung der Immobilie zu gewährleisten. Lesen Sie hier, wie der Staat Sie dabei fördert und Sie viel Geld sparen können.

Regelmäßig Beiträge als Instandhaltungsrücklage ansparen
Auf Sie und jeden anderen Hausbesitzer kommen im Laufe der Zeit immer wieder Kosten für die Erhaltung der eigenen Immobilie zu. Doch während kleinere Schönheitsreparaturen vielleicht noch aus dem laufenden Budget bestritten werden können, stellen größere Maßnahmen oft eine enorme finanzielle Herausforderung dar.

Denn irgendwann ist schließlich auch eine neue Heizungsanlage oder Dacheindeckung fällig. Deshalb ist klar: Umsichtige Hausbesitzer sollten deshalb frühzeitig – am besten schon beim Einzug – damit beginnen, regelmäßig Beträge als Instandhaltungsrücklage beiseite zu legen.

Förderprogramm für Bausparer
Eine gute, aber dennoch recht wenig genutzte Möglichkeit hierfür ist ein Bausparvertrag, da dieser vom Staat mit der Wohnungsbauprämie gefördert wird. Diese Prämie beträgt 8,8 Prozent der Einzahlungen, wobei aber höchstens 512 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.024 Euro bei Verheirateten begünstigt sind. Somit kann die maximale Prämie 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro im Jahr betragen.

Instandhaltungsrücklage dient wohnwirtschaftlichem Zweck
Wichtig: Die Wohnungsbauprämie wird nur gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen im Sparjahr nicht mehr als 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei Verheirateten beträgt. Das bedeutet, dass das Bruttoeinkommen wegen der steuerlichen Freibeträge auch deutlich höher sein kann.

Außerdem gilt seit 01.01.2009, dass es die Wohnungsbauprämie nur noch dann gibt, wenn der Vertrag auch tatsächlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird – zum Beispiel als Instandhaltungsrücklage.