Energiesparverordnung: Energiepass für Altobjekte

Die Energiesparverordnung spukt den meisten Vermietern im Kopf herum - denn nicht zuletzt die Medien haben das ganze aufgeheizt: Seit 04.01.2006 ist für alle Vermietobjekte ein Energiepass erforderlich. Aber stimmt das tatsächlich?

Die klare Antwort: Nein!
Die neue Energiesparverordnung (EnEV), die das unter anderem regeln soll, ist noch gar nicht in Kraft getreten. Damit ist frühestens Mitte des Jahres zu rechnen. Denn noch ist heftig umstritten, ob der neue Energieausweis, der dann obligatorisch für alle Mietobjekte wird, auf einer bedarfs- oder verbrauchsorientierten Berechnung des Energiebedarfs basiert.

Beim bedarfsorientierten Ausweis wird der Energieverbrauch zur Aufrechterhaltung einer bestimmten Temperatur nach objektiven Daten wie umbauter Raum, Wirkungsgrad der Heizung und Wärmedämmung berechnet. Der verbrauchsorientierte Ausweis dagegen gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch der Mieter eines Hauses und ist damit auch abhängig von deren individuellem Verhalten.

Was Sie jetzt schon unternehmen sollten
Möglicherweise sind Sie aber in den letzten Wochen und Monaten als Vermieter bereits von Handwerkern oder Vertretern gefragt worden, ob Sie denn noch keinen Energiepass (der übrigens nach der neuen Energiesparverordnung Energieausweis heißen wird) haben. Und dann bietet Ihnen Ihr Gegenüber für rund 1.000 € an, einen solchen Ausweis zu erstellen. Ein völlig überzogener Preis.

Tipp: Feldversuche haben gezeigt: Rechnen Sie mit Kosten von 300 € (Einfamilienhaus) bis rund 800 € (Mehrfamilienhaus).